Weitere ÖPNV-Betreiber in NRW sperren E-Tretroller aus

Immer mehr ÖPNV-Unternehmen Deutschlands setzen zum 1. März ein Mitnahmeverbot für E-Tretroller um. Auffällig ist, dass sich die Verbote allesamt in Nordrhein-Westfalen ballen. (Update am Artikelende)

Nachdem bereits die Rheinbahn (Düsseldorf) und die DVG (Duisburg) vor wenigen Tagen angekündigt hatten, die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen zu untersagen, folgen nun weitere Verkehrsunternehmen – im Einzelnen: die KVB (Köln), die SWB (Bonn), die VRS (Region Köln/Bonn), DSW21 (Dortmund) und die Ruhrbahn (Essen). Die Bogestra will etwas später – zum 1. April – in Bochum, Gelsenkirchen, Herne und Witten nachziehen.

Auffällig ist, dass die bisherigen Verbote alle aus Nordrhein-Westfalen kommen. Die Verkehrsunternehmen folgen damit einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der hierzu nun nähere Infos veröffentlicht hat. Gewarnt wird darin vor einem Brand- und Explosionsrisiko bei Akkus von E-Tretrollern. Ausgangspunkt dafür, dass der Ausschuss im VDV sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat, waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid.

Alle oben genannten ÖPNV-Betreiber betonen, dass Pedelecs sowie Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen von dem Verbot nicht betroffen, da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Die Entscheidung haben sich die Betreiber von Bussen und Bahnen nicht leicht gemacht. DSW21-Betriebsleiter Ralf Habbes betont etwa, „wir wissen natürlich, dass einige Fahrgäste die E-Tretroller in unseren Fahrzeugen mitnehmen, um damit im Anschluss ihre restliche Wegstrecke zurückzulegen. Das ist im Sinne der Verkehrswende grundsätzlich auch eine sinnvolle Kombination klimafreundlicher Verkehrsmittel. Wenn es aber um eklatante Sicherheitsrisiken geht, die von allen Fachleuten einheitlich bewertet werden, müssen wir im Sinne der Fahrgäste eine konsequente Regelung treffen.“

Update 06.04.2024: Auch in Bayern werden jetzt E-Tretroller aus Sicherheitsgründen aus dem ÖPNV verbannt. Die Münchner Verkehrsgesellschaft hat ein entsprechendes Verbot am 2. April in Kraft gesetzt. Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund untersagt die Mitnahme von E-Tretrollern ab dem 8. April.

Update 25.04.2024: Nach zahlreichen anderen Städten in Deutschland wird auch in Berlin die Mitnahme von E-Tretrollern im ÖPNV untersagt. Die BVG kündigt eine Umsetzung der entsprechenden Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zum 1. Mai an. Ab diesem Stichtag wird in der Hauptstadt die Mitnahme von E-Tretrollern in den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen der BVG vorerst ausgeschlossen. Brandschutztechnische Gutachten hatten bisher noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den in diesen Gefährten verwendeten Lithium-Ionen-Akkus bemängelt.

Die BVG werde jedoch die weitere technische Entwicklung bei den E-Tretrollern, neue VDV-Empfehlungen und auch die Situation in anderen Städten kontinuierlich beobachten, um die Regelung in Zukunft erneut zu evaluieren.

kvb.koeln, swb-busundbahn.de, lifepr.de (VRS), bus-und-bahn.de (DSW21), ruhrbahn.de (Ruhrbahn), waz.de (Bogestra), vdv.de, bvg.de (Berlin)

4 Kommentare

zu „Weitere ÖPNV-Betreiber in NRW sperren E-Tretroller aus“
Thomas
29.02.2024 um 14:16
Sind die Sicherheitsanforderungen bei Pedelecs und E-Rollern nicht gleich hoch? Entsteht das Brandrisiko grundsätzlich nicht eher beim Lade- und Entladevorgang?Fragen über Fragen. Für mich wirkt das Verbot ziemlich willkürlich und nicht grundlegend fundiert.
Roman M.
06.05.2024 um 14:08
Hi, och habe nun mal recherchiert um Festzustellen das alle meine schriftlichen Anfragen an die DSW21 nicht beantwortet werden. Ich bin schwerbehindert und Herztransplntiert. Aus diesem Grund bin ich auf meinen E-scooter Angerwiesen. Meine beide E-scooter sind versichert und haben einen CE Kennzeichen. Mei Grosser Scooter hat einen Externen Wechselakku wie bei einem Pedellec. Zuständig für die DSW21 Verbote ist Betriebsleiter Ralf Habbes doch diesen kann man unter keinen Umständen kontaktieren. Telefonisch wird man am service einfach abgewimmelt, niemand weiß etwas. Das sind zustände der DSW21 die ich untragbar finde. Der Tü+v auf dem sich bei einem Telefonat berufen wurde, hat seine bedenken mittlerweile zurückgezogen und e-scooter mit CE-Kennzeichen als sicher eingestuft. Doch die Frage ist nun, nimmt die DSW21 das E-SAcooter Mitnahmeverbot wieder zurück und schenkt mir so meine Mobilität wieder? wie sieht es mit solchen Meldungen aus? - Das Busdepot im Stadtteil Gaisburg brennt, 25 Busse werden zerstört. -Defekt an der Batterie? Linienbus in Halle-Wörmlitz in Brand geraten. also worüber reden wir?
Battie
02.03.2024 um 21:00
Hier in Südbayern im Landkreis Rosenheim gibt es das für die Fortentwicklung des ÖPNV äußerst hinderliche Verbot ebenfalls, schon seit vielen Wochen. Möglicherweise waren es ja nur Leihroller, die von den Bränden betroffen waren, weil sie bei Wind und Wetter draußen stehen und nicht immer so pfleglich behandelt werden wie Privatroller. Dann wäre aehnlich wie in Paris über ein Verbot von Leihrollern nachzudenken, denn zwischen Leihrollern und privaten zu unterscheiden wird Busfahrern wohl kaum möglich sein. Alternativ wären erhöhte Sicherheitsstandards für Leihroller eine Lösung, falls wirklich nur die das Problem wären, die Sache erfordert jedenfalls dringend einer Regelung, die E-Roller nicht generell ausschließt, meine ich.
Rhudi
07.03.2024 um 19:34
In der letzten Zeit haben Busse gebrannt! Zum ersten April sollten alle Busse wegen der Brandgefahr stillgelegt werden!!

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