Audi besiegt Nio – im Rechtsstreit über das „S“
Der Streit um das Markenrecht zieht sich nun schon seit Oktober 2021. Nio wollte in Deutschland drei E-SUV mit den Namen ES6, ES7 und ES8 auf den Markt bringen – unter diesen Bezeichungen wurden die Fahrzeuge auch schon in China verkauft. Audi sah darin eine Verwechslungsgefahr mit den eigenen, sportlichen S-Modellen S6, S7 und S8 – weshalb Audi am Landgericht München klagte.
Nachdem das Landgericht nach Verschiebungen im Januar 2023 Audi Recht gab, zog Nio vor das OLG. Eine Berufungsverhandlung im Januar 2024, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, scheiterte ohne Ergebnis. Mit dem Urteil des OLG München dürfte nun Audi der endgültige Sieger in dem Markenstreit sein.
„Obwohl wir über die Entscheidung des Gerichts enttäuscht sind, möchten wir betonen, dass das Urteil des Oberlandesgerichts München keine Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit und unsere User hat und wir weiterhin die Bedürfnisse unserer User in den Vordergrund stellen werden, indem wir smarte Premium-Elektrofahrzeuge und Dienstleistungen in ganz Europa anbieten“, teilte Nio gegenüber der „Automobilwoche“ mit. Anders als bisher wird nicht umgehend angekündigt, den weiteren Rechtsweg voll auszuschöpfen. Theoretisch könnte Nio noch vor den Bundesgerichtshof ziehen – sofern dieser den Fall annimmt.
In Ingolstadt gibt man sich zufrieden. Ein Audi-Sprecher begrüßte „den Tenor des heutigen Urteils des Oberlandesgerichts München und den damit einhergehenden Schutz unserer Marken“.
Ob Nio also weiter den Rechtsweg verfolgt, ist offiziell noch nicht entscheiden, aber auch nicht sehr wahrscheinlich. Zumal es ohnehin nur noch um das Recht an sich geht und nicht die Nio-Modellpalette. Denn die Chinesen haben alle Baureihen zum Europastart von dem vermeintlich Verwechslungs-anfälligen „ES“ in „EL“ umbenannt.
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