Euro-7-Verordnung nimmt die nächste Hürde
Sobald die Verordnung von der Präsidentin des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten des Rates unterzeichnet ist, wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung tritt sie dann in Kraft. Wie lange es dauert, bis die Verordnung unterzeichnet ist, ist noch nicht bekannt, es dürfte angesichts der Beschlussfassung ein zügiger Prozess werden.
Wann die neue Regelung nach ihrem Inkrafttreten in einigen Wochen genau Anwendung findet, hängt tatsächlich noch vom Fahrzeug ab. Der EU-Rat listet in der Mitteilung drei unterschiedliche Kategorien auf:
- 30 Monate für neue Typen von Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und 42 Monate für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
- 48 Monate für neue Typen von Bussen, Lkw und Anhängern und 60 Monate für neue Busse, Lkw und Anhänger
- 30 Monate für neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die zum Einbau in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bestimmt sind und 48 Monate für diejenigen, die zum Einbau in Busse, Lkw und Anhänger bestimmt sind.
Sollte die Regelung beispielsweise zum 1. Juni 2024 in Kraft treten, würden die Vorgaben der Euro 7 ab dem 1. Januar 2027 gelten – aber dann auch nur für „neue Typen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen“, also gänzlich neuen Modellen, die erstmals ihre Typgenehmigung erhalten. Für Modelle, die ihre Typgenehmigung bereits haben (oder Neuauflagen, die die Typgenehmigung des Vorgängers nutzen), gelten die Vorgaben erst zwölf Monate später. Ähnlich bei den Lkw, Bussen und Anhängern: Mit neuer Typgenehmigung greift die Euro 7 ab Mitte 2028, mit bestehender Typgenehmigung ab Mitte 2029.
Im Laufe des Entstehungsprozesses wurde die Euro 7 entscheidend abgeschwächt. Die im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission aus dem November 2022 enthaltenen, strengeren Abgasregeln waren darin nicht mehr enthalten. Denn im September 2023 hatten die Mitgliedsstaaten ihre Position vorgestellt – mit deutlichen Abschwächungen, sodass die Euro 7 im Kern bei den Abgasemissionen nicht über die aktuelle Norm Euro 6 hinausgeht. Im Dezember 2023 wurde auf dieser Basis ein Kompromiss geschlossen, den das EU-Parlament bereits Mitte März angenommen hat. Mit der Zustimmung des Rats ist der Prozess der Beschlussfassung nun abgeschlossen.
Aufgrund dieser Historie gehen die Vorgaben für die Abgasemissionen nicht über die seit 2014 geltenden Werte hinaus. Neu sind Vorgaben für die Lebensdauer von Akkus und den Bremsabrieb. Im Pkw müssen Akkus nach fünf Jahren bzw. 100.000 Kilometern noch 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität bieten, nach acht Jahren bzw. 160.000 Kilometer müssen es noch 72 Prozent sein. Bei Transportern gelten Werte von 75 bzw. 67 Prozent. Und beim Bremsabrieb liegen die Grenzwerte für die Emission von Bremspartikeln (PM10) für Pkw und Lieferwagen liegen für reine Elektrofahrzeuge bei 3 mg/km und für Hybrid- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge bei 7 mg/km.
Zudem erhält jedes Fahrzeug mit der Euro 7 einen „Umwelt-Fahrzeugpass“, der Informationen über seine Umweltleistung zum Zeitpunkt der Zulassung enthält (z. B. Grenzwerte für Schadstoffemissionen, CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite, Batterielebensdauer). Fahrzeugnutzer sollen außerdem Zugriff auf aktuelle Informationen über „Kraftstoffverbrauch, Batteriezustand, Schadstoffemissionen und andere relevante Informationen“ erhalten, die von Bordsystemen und Monitoren generiert werden.
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