Mittelständler klagt gegen „ID.“-Kürzel von VW

Das Unternehmen Identytec aus Hildesheim hat am Landgericht Hamburg Klage gegen Volkswagen eingereicht. Der Mittelständler sieht seine Markenrechte mit dem Bestandteil „ID.“ verletzt. Pikantes Detail: VW war früher selbst Kunde von Identytec.

Bild: Volkswagen

Identytec, ein Anbieter für Logistik-Hardware und -Software, nutzt nach eigenen Angaben seit über 15 Jahren das Akronym „ID.“ in verschiedenster Form und hat, beginnend im März 2013, eine Vielzahl von Marken mit diesem Anfangsbestandteil angemeldet. In der Mitteilung führt der Mittelständler etwa die Bezeichnungen ID.CONNECTOR, ID.SHELF, ID.TAG, ID.ADD, ID.WEIGH, ID.LASER und ID.TRACK an.

 „Der Volkswagen-Konzern, der ein Kunde unseres Hauses war, hat einige unserer so bezeichneten Produkte selbst gekauft und kann kaum behaupten, die Markenserie mit dem Anfangsbestandteil ‚ID.‘, die unseren Firmennamen aufgreift, nicht gekannt zu haben“, heißt es in der Mitteilung von Identytec. „Umso erstaunter waren wir, als im Jahr 2020 Volkswagen begann, die neue Serie für Elektrowagen mit ‚ID.‘ zu betiteln und dies auch auf verschiedene Fahrzeugkomponenten sowie die zugehörige Technik ausweitete.“ Gemeint sind natürlich die Elektromodelle vom ID.3 bis zum ID. Buzz sowie die Wallbox ID. Charger oder Ausstattungsmerkmale wie das ID. Light.

„Markenanmeldungen von Volkswagen gab es, wie wir mittlerweile wissen, bereits früher. Im November 2017 – und damit immer noch viereinhalb Jahre später als unsere erste Markenanmeldung – wurden Marken mit dem Bestandteil *ID.’ von Volkswagen angemeldet“, so Identytec weiter. Die vom Unternehmen angestrebten Einigungsversuche mit den Wolfsburgern haben keine Erfolge aus Sicht der Hildesheimer gebracht, weshalb man sich zu dem Gang vor das Gericht entschieden hatte.

VW selbst brachte 2019 die Sache ins rollen

Es ist eine Art Gegenangriff: im September 2019 soll Volkswagen beim Patent- und Markenamt Widerspruch gegen drei der Identytec-Marken eingelegt haben. In den darauf folgenden Gesprächen sollen VW-Vertreter zugegeben haben, einen Fehler gemacht zu haben – weil die Identytec-Marken doch älter sind als jene von VW. „Angesichts (a) dieses Angriffs durch Volkswagen, (b) der Enttäuschung darüber, dass ein ehemaliger Kunde schlicht unsere Serienmarke vereinnahmt und (c) wir im Markt erheblichen Schaden dadurch erleiden, dass wir hier nicht mehr als unabhängiger, eigenständiger Anbieter trennscharf abgrenzbar sind, haben wir uns entschlossen, Klage einzureichen“, so Identytec.

In der Mitteilung heißt es, dass man sich ursprünglich gar nicht dazu äußern wollte. „aus dem Kreis unserer aktuellen und potenziellen Geschäftspartner haben uns seit einiger Zeit Anfragen dazu erreicht, was es denn mit Identytec und der ‚ID.‘-Serie von Volkswagen auf sich habe. Dabei könnte nicht nur bei mit unserem Unternehmen und unseren Produkten bis dahin nicht vertrauten Kreisen die Vermutung aufkommen, wir würden Marken von Volkswagen imitieren. Ganz konkret wurde zum Teil aus Ihrem Kreis gemutmaßt, unser ID.ADD sei ein Gemeinschaftsprojekt mit Volkswagen. Beides ist unrichtig“, heißt es dort.

Ein VW-Sprecher gab gegenüber der „Automobilwoche“ an, dass man die juristische Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Lieferanten bedauere. Der Konzern vertritt die Ansicht, „im Vorfeld mehrfach konstruktiv und gesprächsbereit auf den ehemaligen Lieferanten und Kläger zugegangen“ zu sein – den VW-Vorschlag zur Einigung habe die Klägerseite jedoch nicht akzeptiert. Da die Wolfsburger nun ihre eigene Rechtsposition vor Gericht vortragen werden, will man sich nicht weiter zu dem laufenden Verfahren äußern. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung in Hamburg steht aber noch nicht fest – laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ könnte es im Spätsommer losgehen.

Damit steht der Autobranche der nächste Rechtsstreit um Namensrechte für Elektroautos bevor, wenn es nicht doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. Erst in dieser Woche hatte im inzwischen über zwei Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen Audi und dem chinesischen Rivalen Nio das Oberlandesgericht München zugunsten der Ingolstädter geurteilt. Dabei ging es in mehreren Instanzen um die Frage, ob die Audi-Markenrechte für Modelle wie den S6 und S8 wegen der Verwechslungsgefahr durch die Nio-Baureihen ES6 und ES8 verletzt werden.

identytec.de, automobilwoche.de, faz.net

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