Gelsenkirchen verbannt E-Tretroller von Bolt und Tier
Die Stadt hatte von den Anbietern zuvor verlangt, dass Nutzer sich mit einem Personalausweis oder ihrem Führerschein beim Leihdienst registrieren müssten, bevor sie den Dienst nutzen können – was diese jedoch ablehnten. Die gestiegenen Unfallzahlen im letzten Jahr hätten eine Neuregelung erforderlich gemacht, so die Stadt.
Gegen die Entscheidungen kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.
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