AFIR-Verordnung: reev will spontanes Laden vereinfachen
reev nimmt die kürzlich in Kraft getretene Verordnung AFIR als Anlass, nach eigener Darstellung das Bezahlen von spontanen Ladevorgängen für alle Beteiligten weiter zu vereinfachen. Die neue „reev Payment Terminal Lösung“ soll dabei eine Soforthilfe für die Anforderungen der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) darstellen. Die Lösung unterstützt Ladesäulenbetreiber dank ihrer nahtlosen Integration in das Backend von reev dabei, unkompliziert eine kundenfreundliche Ladeinfrastruktur anzubieten.
Die „reev Payment Terminal Lösung“ ermöglicht dabei direkte Bezahlungen an der Ladesäule ohne zusätzliche Verträge mit Dritten. Laut dem Unternehmen ist die flexible Lösung hardwareunabhängig einsetzbar und kann auf unterschiedliche Anforderungen angepasst werden. Egal ob AC- oder DC-Ladesäule und egal wie groß die Ladeinfrastruktur sei, die „reev Payment Terminal Lösung“ könne helfen. Vertrieben wird die Lösung durch Hardwarepartner wie ABL, Schneider Electric und PCE.
„Unsere Payment Terminal Lösung revolutioniert das Ad-hoc-Laden“, erklärt Frauke Schallehn, Produktmanagerin bei reev. „Innerhalb von fünf effizienten Schritten durchlaufen NutzerInnen den gesamten Ladeprozess: NutzerInnen schließen das Ladekabel an ihr Fahrzeug an. Anschließend wählen sie am Payment Terminal den gewünschten Ladepunkt anhand der EVSE-ID aus. Auf dem Display bestätigen sie den Ladetarif und autorisieren die Zahlung über das gewünschte Zahlungsmittel. Nach erfolgreicher Autorisierung wird der Ladevorgang automatisch gestartet.“
Nach Ende des Ladevorgangs werden die Ladekosten dann über das für die Authentifizierung genutzte Bankkonto abgerechnet. „So wird das Laden von Elektrofahrzeugen im Alltag noch praktikabler und verlässlicher“, sagt Frauke Schallehn.
Die AFIR-Regulierung fordert die Möglichkeit eines punktuellen Aufladens, also die Möglichkeit für den Nutzer ohne vorherigen Stromvertrag laden und bezahlen zu können, für öffentlich zugängliche Ladepunkte. Die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladesäulen in Europa müssen seit dem 13. April 2024 auf die neuen Vorgaben achten – für neue Ladesäulen gilt die Regelung ab sofort, der Bestand mit Leistungen ab 50 kW muss bis 2027 nachgerüstet sein. Die viel diskutierte Pflicht zur Installation eines Kartenterminals betrifft aber nur neu errichtete DC-Ladesäulen mit einer Ladeleistung von 50 kW oder mehr. Bei einer geringeren Ladeleistung bleiben alternative, sichere Zahlungsmethoden zulässig – es muss aber ein sicherer Ad-hoc-Zahlungsvorgang möglich sein, also ein Zahlungsvorgang ohne Vertrag.
reev mit Sitz in München stellt mit seiner Cloud-Software eine einfache, transparente und vollautomatisierte Plattform für die Verwaltung, Steuerung und Abrechnung von Ladeinfrastruktur bereit.
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