Verkehrsministerium fördert gewerbliche Schnelllader mit 150 Millionen Euro

Das Bundesverkehrsministerium will in Kürze weitere 150 Millionen Euro für den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur bereitstellen. Zielgruppen sind das Transport- und Logistikgewerbe, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Flottenanwender wie Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.

Bild: Mer

Neben Ladepunkten für E-Pkw sollen vor allem auch die für E-Lkw unterstützt werden, wie Verkehrsminister Volker Wissing gegenüber der „Rheinischen Post“ ankündigte. Inzwischen hat das BMDV die Angaben auch in einer eigenen Mitteilung bestätigt. Der neue Förderaufruf soll am 3. Juni starten.

Demnach sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie mit öffentlicher Beteiligung antragsberechtigt. Gefördert werden – wie bei derartigen Programmen üblich – Investitionsausgaben für die Schnellladeinfrastruktur und die technische Ausrüstung sowie Ausgaben für Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen. Allerdings ist die Förderquote etwas geringer: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent, „begrenzt auf einen Höchstbetrag, der von der Leistung eines Ladepunktes abhängig ist“. In bisherigen Programmen lag die Förderquote zum Teil bei bis zu 80 Prozent.

Weitere Vorgaben sind, dass die Schnellladepunkte im Inland errichtet werden müssen, Standorte deutscher Unternehmen im Ausland werden also nicht gefördert. Und der Strom für die Ladevorgänge muss zwingend aus erneuerbaren Energien stammen – eine übliche Vorgabe bei Ladeinfrastruktur-Förderprogrammen.

„Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen“, sagte Wissing der „RP“. In der Mitteilung des BMDV ist das gleichlautende Zitat ebenfalls enthalten. „Die Förderung kommt insbesondere auch der Transport- und Logistikbranche zu Gute. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von unserer Förderung, da die Umstellung auf eine klimafreundliche Flotte mit hohen Investitionen verbunden ist.“

Laut dem Minister sollen die geförderten Schnelllader vor allem im Transport- und Logistikgewerbe entstehen, aber auch bei Handwerks- und Gewerbebetrieben und Flottenbetreibern wie etwa Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegediensten. Die Förderung der gewerblichen Schnelllader soll dabei unabhängig von einer möglichen Förderung bei der Fahrzeug-Beschaffung sein, heißt es in dem Artikel. Die größten und wichtigsten Förderprogramme bei den Fahrzeugen – den Umweltbonus bei den Pkw und die KsNI-Förderung bei den Lkw – hatte die Regierung aber bereits abgeschafft. Beim Umweltbonus waren gewerbliche Fahrzeughalter schon seit dem 1. September 2023 nicht mehr antragsberechtigt.

Aber auch an der Front der Lade-Förderung sah es zuletzt nicht gut aus: Denn Anfang April setzte der Bund das erst im September initiierte Bundesförderprogramm für gewerbliche Schnelllader aus. Damals hieß es, dass das Programm „zeitnah“ keine Fortsetzung finden werde. Dabei wurde vor allem auf die Haushaltsverhandlungen für 2025 verwiesen, um dann wieder womöglich Mittel für eine Neuauflage zu erhalten. Woher die nun von Wissing in Aussicht gestellten 150 Millionen Euro stammen, geht aus dem Artikel der „Rheinischen Post“ nicht hervor.

Dafür gibt das Ministerium ein weiteres Detail bekannt: Stand Anfang April waren gerade einmal 12,3 Millionen Euro aus dem ersten Förderaufruf 2023 bewilligt. Zum 30. April 2024  hat das BMDV zur Umsetzung der noch offenen Anträge weitere 84 Millionen Euro für den Bau von rund 5.000 weiteren Schnellladepunkten bereitgestellt. Die Hälfte des bisherigen Fördervolumens entfällt auf den Aufbau von Ladeinfrastruktur für den Einsatz von Nutzfahrzeugen, so das BMDV.

rp-online.de, bmdv.bund.de

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