Anträge für neue Schnelllader-Förderung möglich
Angekündigt wurde der – für einige Beobachter überraschende – neue Förderaufruf Mitte Mai. Überraschend deshalb, weil der Bund das erst im September 2023 gestartete Förderprogramm für gewerbliche Schnelllader Anfang April ausgesetzt hatte. Damals hieß es, dass das Programm „zeitnah“ keine Fortsetzung finden werde. Dabei wurde vor allem auf die Haushaltsverhandlungen für 2025 verwiesen, um dann wieder womöglich Mittel für eine Neuauflage zu erhalten.
Der Zeitplan für den neuen Förderaufruf wurde dabei wie vorab kommuniziert eingehalten: Seit dem 3. Juni sind neue Anträge beim verantwortlichen Projektträger Jülich möglich. „Neben der Transport- und Logistikbranche können so u.a. auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Pflegedienste Schnellladeinfrastruktur für ihre Flotten bereitstellen. Mit dem Fokus auf Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit besonders hoher Laufleistung generiert das Förderprogramm zudem einen wesentlichen Beitrag zur Transformation des Verkehrssektors“, erklärt die bundeseigene NOW GmbH.
Auf der NOW-Website sind weitere Details genannt. So darf jedes Unternehmen nur einen Antrag stellen. Wichtig: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag. Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten, so die NOW.
Bereits bekannt war, dass die Förderquote geringer ist als bei früheren Förderprogrammen: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent. Neu ist, dass es auch Höchstbeträge je Ladepunkt abhängig von der Ladeleistung gibt: „Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro“, erklärt die NOW.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben der Hardware auch der Netzanschluss und die Tiefbauarbeiten. Nicht förderfähig sind hingegen Ausgaben für Planungsausgaben Dritter oder Leasingraten bzw. Mietausgaben, wenn die Ladeinfrastruktur nicht gekauft wird. Zudem müssen die Ladepunkte in Deutschland installiert werden, Infrastruktur an ausländischen Standorten deutscher Unternehmen werden nicht gefördert. Aus ähnlichen Förderprogrammen bekannt sind bereits Vorgaben zum Betrieb mit Ökostrom und eine Mindestbetriebdauer (die Ladepunkte müssen mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben). Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig, zudem dürfen die Aufträge erst nach Bewilligung des gestellten Antrags vergeben werden.
„Das BMDV bekräftigt auch in der veränderten Haushaltssituation seine förderpolitischen Prioritäten beim Ausbau der Ladeinfrastruktur“, sagt Johannes Pallasch, Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und Bereichsleiter bei der NOW GmbH. „Gerade für das gewerbliche Schnellladenschafft die Politik hiermit weitere gezielte Anreize im Sinne des Markthochlaufs. Profitieren werden viele Flottenbetreiber in ganz Deutschland, die die Elektrifizierung ihrer gewerblichen Fuhrparke einleiten oder weiter skalieren wollen.“
ptj.de (Anträge), now-gmbh.de (Details)
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