Bundestag-Ausschuss will Feinstaubplakette für E-Autos abschaffen
Der Petitions-Ausschuss verabschiedete bereits vor einigen Tagen mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesumweltministerium mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Ab dann liegt es am Umweltministerium und der Bundesregierung, die Petition aufzugreifen und die Bundes-Immissionsschutzverordnung anzupassen. Doch eine Änderung an jener Verordnung ist laut der Mitteilung des Ausschusses nicht in Sicht. Dennoch „könne das Anliegen bei einer späteren Novellierung mit aufgegriffen werden“. Der Ausschuss hat die Petition in seinem Beschluss aber dahingehend präzisiert, dass es sich nur um reine E-Autos handeln soll, nicht um Plug-in-Hybride, die in der Politik oft auch zu den E-Autos gezählt werden.
Der Ausschuss schloss sich im Kern einer Petition (ID: 140977) an, wonach die Pflicht zur zusätzlichen Anbringung einer Feinstaubplakette bei E-Autos „eigentlich überflüssig“ sei. Die Kontrolleure des ruhenden Verkehrs und die Polizei würden schließlich die Berechtigung des Fahrzeuges innerhalb der Umweltzonen sofort anhand des Kennzeichens erkennen, schreibt die Petentin. Allerdings heißt es in der Mitteilung auch, dass „Elektrofahrzeuge verpflichtend mit einem ‚E-Kennzeichen‘ zu versehen seien“ – was nicht der Fall ist. Elektroautos können auch mit einem regulären Kennzeichen ohne „E“ am Ende zugelassen werden.
In der Bundes-Immissionsschutzverordnung ist geregelt, dass nach derzeitiger Rechtslage Fahrzeuge zur Einfahrt in eine Umweltzone – soweit sie nicht durch die Verordnung oder durch Allgemeinverfügungen ausgenommen sind – über die entsprechende Plakette verfügen müssen. Elektrofahrzeuge würden die Anforderungen für eine solche Plakette erfüllen, die die Halter „üblicherweise bei der An- oder Ummeldung nach dem Kauf des Fahrzeugs bei den örtlichen Zulassungsbehörden bekommen könnten“, so der Ausschuss. Einer „Verwaltungsvereinfachung für diese Fahrzeuge stehe der Ausschuss positiv gegenüber“, heißt es in der Vorlage.
Doch selbst ohne Beschluss der Bundesregierung gibt es eine Möglichkeit, theoretisch ein E-Auto ohne Feinstaubplakette in Umweltzonen zu bewegen. Es sei im Ermessen der Vollzugsbehörden der Länder, „ob bereits kurzfristig zugunsten einer Verwaltungsvereinfachung für die Fahrzeughalter vor Ort im Rahmen einer Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von dem Erfordernis einer grünen Plakette zur Einfahrt in eine Umweltzone abgesehen werden kann“, so der Ausschuss.
Wie komplex die Lage ist, zeigt aber der Blick nach Bayern: Anfang 2023 wurde noch bekannt, dass eine Fahrerin eines BMW i3 100 Euro Bußgeld plus 28,50 an Gebühren bezahlen soll, weil sie ohne grüne Plakette in die Umweltzone der Stadt München fuhr. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt verwies auf die Gesetzeslage. Wenige Wochen später hatte Bayerns Innenministerium die Bayerische Polizei und die bayerischen Kommunen mit Plakettenpflicht nach eigenen Angaben gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen künftig nicht mehr zu ahnden. Ab dann war die Gesetzeslage offenbar kein Problem mehr.
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