GLS Mobility betritt mit Bezahlterminal den Benelux-Markt

GLS Mobility erweitert sein Angebot in die Benelux-Länder: Die Bezahllösung für E-Mobilität namens Pay-t kommt in Belgien, Luxemburg und in den Niederlanden auf den Markt. Gemeinsam mit Partner Payworld kann dort künftig an Ladestationen AFIR-konform geladen und bezahlt werden.

Bild: GLS Bank / Fotograf: Sascha Kobudzinski

Bei Pay-t handelt es sich um eine „backendoffene Bezahllösung“, die bereits in Deutschland und in der Schweiz auf dem Markt ist. Ein zentrales Bezahlterminal von Pay-t reicht aus, um das Bezahlen per Kreditkarte, Debit- oder Girokarte sowie mobilen Bezahldiensten wie Apple Pay und Google Pay an mehreren Ladesäulen eines Standorts anzubieten, ohne jede Säule einzeln mit einem Kartenterminal auszustatten oder auch nachzurüsten. Der Pay-t-Belegserver stellt die Abrechnung und einen signierten Ladedatensatz bereit.

Wie GLS Mobility mitteilt, ist die Bezahllösung über den belgischen Partner Payworld nun auch in den Benelux-Ländern einsetzbar. Es sei dort „als Software-as-a-Service (SaaS)-, Built-In- oder Kiosklösung“ erhältlich. Für Fahrerinnen und Fahrer bedeute dies eine schnelle und einfache Möglichkeit zur Bezahlung ihres Ladevorgangs an E-Ladestationen. Mit Payworld erhielten Händler und Hersteller von Ladeinfrastruktur in Benelux zudem einen direkten lokalen Ansprechpartner.

„Unser Ziel ist es, die Nutzung von Elektrofahrzeugen durch eine unkomplizierte und zuverlässige Bezahlungsmöglichkeit zu fördern. Die Zusammenarbeit mit Payworld ermöglicht es uns, unseren Kunden eine Vielzahl von Bezahllösungen anzubieten, die die Vorgaben lokaler und europäischer Richtlinien erfüllen“, sagt Dr. Alexander Meurer von GLS Mobility.

Mit der AFIR, der europäischen Alternative Fuels Infrastructure Regulation, hat das Thema Bezahlterminals jüngst neuen Schub erhalten. Denn eigentlich war die deutsche Ladebranche lange davon ausgegangen, dass ab Sommer 2024 neu installierte Ladesäulen über ein Bezahlterminal verfügen müssen. Mit dem Inkrafttreten der AFIR gelten jedoch schon seit dem 13. April 2024 für neu errichtete Elektroauto-Ladestationen geänderte Regeln.

Quelle: Info per E-Mail

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