Streit mit VW: Händler darf den ID.6 weiterhin nicht in Deutschland verkaufen
Während das Hauptsacheverfahren zu dem Fall bislang noch am Landgericht Hamburg anhängig ist, hat das OLG Hamburg jetzt eine Berufung des Händlers gegen eine frühere Entscheidung zurückgewiesen, wonach der offiziell nicht in Europa angebotene ID.6 in Deutschland nicht verkauft werden darf. Der Händler hatte 22 Einheiten des großen Elektro-SUVs ab dem ersten Halbjahr 2022 auf den großen Gebrauchtwagen-Plattformen zum Verkauf eingestellt, woraufhin Volkswagen den Vertrieb des ID.6 per einstweiliger Verfügung in Deutschland stoppen und die Fahrzeuge auf dieser Grundlage beschlagnahmen ließ. Seitdem sind beide Parteien im Clinch.
Volkswagen will sogar soweit gehen, die 22 Autos verschrotten zu lassen, doch so lange der Rechtsstreit anhängig ist, ist dies nicht möglich. Händler Gregory Brudny ist über dieses Gebaren fassungslos: „Das ist mein Eigentum. Wie kann man Eigentum vernichten?“, sagt Brudny gegenüber tagesschau.de. „Ich habe nichts geschmuggelt, alles war absolut legal.“
Doch das sieht Volkswagen anders und argumentiert, seine Markenrechte seien verletzt worden. Allein Volkswagen sei berechtigt zu entscheiden, ob und wann ein Modell wie der ID.6 auch in Europa eingeführt werde, argumentierte VW vor dem Langericht Hamburg, um eine Einstweilige Verfügung gegen den Autohändler zu erwirken.
Die Markenrechtsexpertin Martina Merker von der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin kann die Entscheidung nachvollziehen. Die Rechtslage sei hier eindeutig. Nur Volkswagen als Markeninhaberin der Marke ID.6 könne entscheiden, ob und wann das Produkt in welche Märkte eintritt. Erst danach ist der Handel mit dieser Marke auch Dritten erlaubt.
„Deswegen geht VW auch so vehement dagegen vor in einer Art und Weise, die auch meines Erachtens richtig ist“, so die Markenrechtsexpertin gegenüber tagesschau.de. „Damit nämlich Dritte nicht motiviert werden, dem markenunabhängigen Autohändler das nachzumachen.“
Die Einstweilige Verfügung gegen Gregory Brudny hat aktuell weiter Bestand, die Hauptverhandlung steht aber noch aus. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wies die Berufung des Händlers, die am 8. Mai verhandelt wurde, mit Entscheidung vom 12. Juni zurück. Damit darf das SUV aus chinesischer Produktion, das Volkswagen selbst nie für den Export nach Europa vorgesehen hat, in Deutschland weiterhin nicht verkauft werden. Der zuständige Senat habe die Berufung der Händlerseite als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen, so das OLG auf Nachfrage der „Automobilwoche“. Dabei ging es um die Dringlichkeitsfrage, also ob VW schnell genug nach Bekanntwerden der ID.6-Angebote gehandelt habe, um eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Das Hauptsacheverfahren zu dem Fall ist bislang noch am Landgericht Hamburg anhängig. Einen Verhandlungstermin für die Sache konnte das Gericht jedoch gegenüber der „Automobilwoche“ noch nicht nennen.
VW hatte den ID.6 für den chinesischen Markt im April 2021 vorgestellt. Im Oktober 2021 gab es Gerüchte, wonach VW pro Jahr offiziell rund 15.000 ID.6 nach Europa importieren könnte, doch die haben sich bis heute nicht erhärtet.
automobilwoche.de (aktuelles Urteil), tagesschau.de (Hintergrund)
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