Weitere ÖPNV-Betreiber in Schleswig-Holstein verbieten E-Tretroller in Bussen

Nachdem die Mitnahme in den Stadtverkehren Flensburg und Rendsburg sowie auf den Linien der Rohde Verkehrsbetriebe bereits seit März 2024 untersagt ist, gilt das Verbot für E-Tretroller ab dem 1. Juli 2024 für viele weitere Verkehrsunternehmen in Schleswig-Holstein.

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Bild: Autokraft

Das Mitnahmeverbot gilt außerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv). Es gilt auf allen Linien der nachfolgend genannten Busunternehmen, auch für Fahrten, die mit Kleinbussen gefahren oder nur auf telefonische Bestellung durchgeführt werden (sogenannte On-Demand-Verkehre). „Auch bei der Kieler Fördeschifffahrt werden Elektro-Tretroller nicht mehr mitgenommen“, heißt es weiter.

Von dem Verbot betroffen sind Aktiv Bus Flensburg, Autokraft, DB Regio Bus Nord (Dithmarschenbus), KVG Kieler Verkehrsgesellschaft, Rohde Verkehrsbetriebe, Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel, SFK, Stadtwerke Lübeck Mobil inklusive der Linien der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft, SWN Verkehr, Transdev Nord (Norddeutsche Verkehrsbetriebe), Verkehrsbetriebe Kreis Plön, Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg, VSF, Verkehrsgesellschaft Südholstein und Vineta Autobus.

Das Verbot gilt ausschließlich für E-Tretroller. „Nicht betroffen sind E-Bikes, Pedelecs, Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen, weil für deren Batterien höhere Sicherheitsanforderungen gelten“, so der Nahverkehr Schleswig-Holstein (NSH) in einer Mitteilung.

„Derzeit gibt es für die in Elektro-Tretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards. Dadurch besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes Risiko für Akku-Brände, wie der unabhängige Gutachter STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH) in zwei brandschutztechnischen Bewertungen feststellt. Die Akkus können sich ohne vorherige Anzeichen selbst entzünden, Brandfälle explosionsartig verlaufen. Die entstehende Rauch- und Feuerentwicklung ist in hohem Maße gefährlich, zumal in Bussen kaum Platz zum Ausweichen vorhanden ist“, begründet NSH die Regelung. Und weiter: „Das Mitnahmeverbot für Elektro-Tretroller muss so lange bestehen bleiben, bis die Sicherheitsstandards der Batterien an die höheren Anforderungen, die etwa bei Pedelecs gelten, angeglichen sind.“

NSH setzt mit diesem Schritt eine Empfehlung des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um, der Verantwortlichen von Verkehrsbetrieben nahelegt, die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen aus Brandschutzgründen zu verbieten. Dieser Empfehlung sind inzwischen zahlreiche Verkehrsunternehmen gefolgt, allen voran in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Bayern (München und Augsburg) sowie Berlin.

ndr.de, n-sh.de (PDF)

2 Kommentare

zu „Weitere ÖPNV-Betreiber in Schleswig-Holstein verbieten E-Tretroller in Bussen“
Peter
02.07.2024 um 10:08
Was für Müll der TÜV hat doch schon festgestellt das die sichaheit von e Roller genau so gut ist wie bei e Bike was für Müll das ganze ist
Jack
02.07.2024 um 11:22
!DsSer-n,-.WG Das sind die Ersatzteile für Deinen Text. Bitte an den richtigen Stellen platzieren. Bei Unklarheiten bei Deinem Deutschlehrer nachfragen. Das würde die Lesbarkeit deutlich erhöh

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