E-Auto-Sonderabschreibung soll bis 2028 gelten

Zur bei der Einigung für den Bundeshaushalt 2025 angekündigten Sonderabschreibung für E-Autos hat Wirtschaftsminister Robert Habeck nun Details genannt. Aber auch die Vorteile für Elektroautos bei der Dienstwagenbesteuerung sollen ausgeweitet werden.

Bild: Mercedes-Benz

Die Sonderabschreibung für elektrische Dienstwagen wird demnach rückwirkend zum 1. Juli und bis Ende 2028 gelten. Das gab Habeck bei seinem Besuch in Stuttgart anlässlich der Eröffnung des Mercedes-eigenen Batterie-Entwicklungszentrums eCampus bekannt. „Ich erhoffe mir davon einen Nachfragepush aus den Unternehmen“, soll der Grünen-Politiker laut einem Bericht der „Welt“ auf der Bühne gesagt haben.

Abgesehen von dem Zeitraum, in dem die Sonderabschreibung geltend gemacht werden kann, gibt es aber keine weiteren Details zur Ausgestaltung. Die Sonderabschreibung ist Teil des Haushaltskompromisses der Ampel-Regierung und somit aktuell noch eher eine Absprache zwischen SPD, Grünen und FDP. Eine rechtssicher ausformulierte Regelung gibt es noch nicht.

Das gilt auch für eine weitere Maßnahme, die Habeck in Stuttgart angekündigt hat: Die Vorteile für Elektroautos bei der Dienstwagenbesteuerung soll auf teurere Fahrzeuge ausgeweitet werden. Demnach soll die Grenze beim Listenpreis auf 95.000 Euro angehoben werden. Derzeit liegt die Schwelle bei 70.000 Euro. Da es bei der Dienstwagenbesteuerung um den tatsächlichen Listenpreis des Fahrzeuges geht, könnten damit nicht nur Modelle mit einem höheren Grundpreis, sondern auch mit teureren Sonderausstattungen von den stark verminderten Steuersätzen profitieren – also in einem Segment, in dem deutsche Hersteller wie Mercedes, Audi und BMW derzeit viele Fahrzeuge absetzen.

Die umgangssprachlich „0,25-Prozent-Regelung“ genannte Passage bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen sieht niedrigere Sätze bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils vor, wenn der Dienstwagen auch privat genutzt werden kann. Bei Verbrenner-Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, kann eben jene private Nutzung per Fahrtenbuch nachgewiesen und als geldwerter Vorteil versteuert werden – oder man wählt die Pauschale „Ein-Prozent-Regelung“, bei der ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert wird. Das Fahrtenbuch entfällt. Bei einem betrieblichen Fahrzeug, das privat genutzt werden kann und das keine CO2-Emissionen ausstößt (BEV, FCEV und bestimmte PHEV) werden nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Und war das Fahrzeug bisher günstiger als 70.000 Euro Bruttolistenpreis, wurde der Satz nochmals halbiert, dass da facto nur 0,25 Prozent versteuert werden müssen.

Die Schwelle von 70.000 Euro gilt übrigens erst seit diesem Jahr, zuvor waren es 60.000 Euro. Im April wurde die Preisgrenze als Bestandteil des „Wachstumschancengesetzes“ rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 70.000 Euro angehoben. Zwischenzeitlich standen auch 80.000 Euro im Raum, das Gesetz wurde aber bis zur Beschlussfassung mehrfach angepasst. Eine Summe von 95.000 Euro war bisher aber nicht in der Diskussion.

welt.de

7 Kommentare

zu „E-Auto-Sonderabschreibung soll bis 2028 gelten“
SchnaufSchief
09.07.2024 um 11:15
Topverdienern ihre Dienstwagen noch höher zu subventionieren halte ich persönlich für das falsche Signal, da eben die Halbierung des Steuersatzes sowieso schon für alle Fahrzeuge mit E-Kennzeichen in Kraft ist. Meiner Meinung nach ist die Mittelschicht die Grundlage unserer Wirtschaft und Gesellschaft und sollte daher im Fokus stehen.
Ulrich Wachter
09.07.2024 um 11:41
Die Mittelschicht ist ja durch eine Ausweitung nach oben nicht ausgeschlossen. Auch mit dem neuen Skoda Elroq wird hier ein adäquates Angebot zu einem vernünftigen Preis geschaffen. Was ich eher problematisch finde ist, dass jetzt der Anreiz der Automobilhersteller fehlt die Fahrzeuge unter 70.000 Euro zu platzieren. Ich kenne wenige die ein Dienstwagenbudget von 95.000 Euro haben.
runge
09.07.2024 um 12:06
Das wird dann ja auch so bleiben. Bei uns bekommt auch kaum einer Dienstwagen mit einem Listenpreis von 70k oder mehr. Oft ist bei 50.000€ schluss. Die Hersteller könnten jetzt quasi nur in der Chefetage Fahrzeuge absetzen, was ebenfalls der Verbreitung von E-Fahrzeugen hilft. Ich hätte mir gewünscht, dass Verbrenner höher besteuert werden (2% Regelung z.B.). Wenn jemand ein Dienstfahrzeug hat und den größten Anteil privat fährt, dann soll er auch mehr dafür zahlen oder eben elektrisch fahren. Das sehe ich bei uns zu genüge. Das Dienstfahrzeug ist dann für 90% Privatfahrten vorhanden. Dienstliche Fahrten finden nur wenige mal im Jahr statt, der Rest ist Arbeitsweg und sonstige Privatfahrten.
Wolfgang
10.07.2024 um 08:49
Ein privat nutzbarer Dienstwagen ist erst mal ein verhandelter Gehaltsbestandteil. Da sehe ich es dann als nicht so relevant wie stark die private Nutzung ausfällt. Problematisch finde ich hier, das "All-inclusive Paket" und die Nutzung egal ob privat oder geschäftlich. Natürlich gibt es in den Firmen Maßnahmen den Mitarbeitern eine "sparsame" Fahrweise nahezulegen, das ist aber am Ende des Tages (bei allen meinen bisherigen Firmen) eher ein wohlgemeinter Ratschlag um etwas bei der Zertifizierung vorweisen zu können. "Der Verbrauch muss zweistellig sein, sonst bist du zu langsam gefahren" war der krasseste Kommentar, an den ich mich erinnere. (E-Klasse 300D) Es macht keinen Unterschied ob der Wagen 5 oder 10 Liter Diesel braucht, weil "kost ja nix" und genau das sind die Fahrzeuge, die dann auf der Autobahn links vorbei fliegen.
Michaeldebit_taifun0n@icloud.com
09.07.2024 um 15:42
der Rest ist ArbeitswegArbeitsweg wird wiederum besteuert!
MWF
10.07.2024 um 09:55
Auf den „Push“ bin ich mal gespannt. FDP-Blödsinn.
Matti
10.07.2024 um 17:01
Hier wird wieder mal nur einer kleine Gruppe von Menschen mit sehr viel Geld in der Hintern gekrochen. Der Mittelstand der sich ein PKW kaufen muss immer noch tief in die Tasche fassen. Für mich sieht es jetzt schon nach einen Wahlgeschenk an Bonzen aus.

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