Lkw laden und Stromvertrag mitbringen – Bund geht bei Ausschreibung neue Wege

Der Bund will beim Lkw-Laden neue Wege gehen – und einem möglichen Marktchaos wie beim E-Auto vorbeugen. Die ersten Infos zur Ausschreibung des initialen Lkw-Ladenetzes an Autobahn-Parkplätzen wurden jetzt veröffentlicht. Logistiker können demnach ihren Stromvertrag mitbringen – ein Novum.

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© NOW GmbH / Urheber: Tom Hemmerich

Der Bund hat im Rahmen einer umfassenden Informationsveranstaltung über die Ausschreibung der ersten Lkw-Ladestationen an unbewirtschafteten Autobahn-Rastplätzen informiert. Dabei wurde deutlich, dass sich die verantwortlichen Player von NOW über Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bis Autobahn GmbH nicht auf die Kräfte des Marktes verlassen wollen. Neben dem Ad-Hoc-Bezahlen oder dem Freischalten der Lkw-Ladestation per Roaming-Ladekarte sollen Lkw-Fahrer auch den Stromliefervertrag ihrer Spedition nutzen können. Das wäre eine kleine Revolution auf dem Ladeinfrastruktur-Markt! Denn bei den Ladesäulen für Elektroautos ist ein solches Durchleitungsmodell bisher für Kunden nicht nutzar – was derzeit zu hohen Roamingpreisen und viel Frust bei E-Auto-Fahrenden führt. Anbieter wie Lichtblick haben das Prinzip oft gefordert – jedoch erfolglos.

„Das ist ein Novum und wird sicherlich für Wirbel sorgen“, gab Johannes Pallsch, Chef der zuständigen Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, in einem Hintergrundgespräch denn auch unumwunden zu. „Wir wollen nicht sehen, dass man künstlich etwas teurer macht, um Wettbewerb zu reduzieren.“ Deshalb soll es beim geförderten Truck-Charging an den bundeseigenen Autobahn-Parkplätzen ein neuartiges Wettbewerbsmodell mit drei Möglichkeiten geben:

  • Ad-hoc-Laden direkt an der Lkw-Ladestation
  • Vertragsbasiertes EMP-Laden (per Ladekarte oder App)
  • Durchleitungsmodell (Kunde bringt Stromlieferant mit)

Möglich werden soll das durch ein Infrastrukturentgelt, das bei allen drei Ladeformen in gleicher Höhe Teil des Ladepreises werden wird. Warum diese Komplexität? „Die Trucks sind darauf angewiesen, dass sie laden können an der Autobahn – fair und wettbewerblich“, erklärt Johannes Pallasch. „Die alte Logik, dass es an der Autobahn nun mal teuer ist, kann hier nicht die Losung sein.“ Soll wohl (salopp gesagt) heißen: Wenn ein E-Truck mit leerem Akku und/oder ein Fahrer am Ende der Lenkzeit am Parkplatz mit entsprechender Ladestation ankommt, soll er nicht mit hohen Preisen abgezockt werden können.

Kommen wir kurz zu den Kennzahlen der ersten Ausschreibung für das Lkw-Laden. Es geht hierbei nicht um das Gesamtnetz, sondern zunächst nur um das Truck Charging an 130 unbewirtschafteten Rastanlagen in Bundeseigentum – also grob ein Drittel der ingesamt 350 Ladestandorte des geplanten Lkw-Ladenetzes. Die 220 bewirtschafteten Rastanlagen des Bundes können derzeit nicht ausgeschrieben werden, weil das Verfahren von Tesla/Fastned gegen die Autobahn GmbH vorm Europäischen Gerichtshof noch nicht entschieden ist.

Der Aufbau an den 130 Parkplätzen soll ähnlich wie beim Deutschlandnetz für Pkw in fünf Losen mit jeweils rund 25 Standorten erfolgen – allerdings überlappen sich diese. Dadurch will der Bund mögliche Ausfallrisiken bei den finalen Betreibern minimieren, eine ausgewogene Anzahl an Standorten und Ladepunkten je Los sowie auch eine räumliche Verteilung sicherstellen. Zudem sollen Synergien gehoben werden, indem gegenüberliegende Standorte im gleichen Los sind.

Kommen wir zur Technik: An den Lkw-Ladeparks soll eine Mischung aus CCS- und MCS-Ladepunkten entstehen. An beide Technologien werden Vorgaben gestellt. Die wichtigste: Beim (nicht final zertifizierten) Megawatt Charging System wird eine Dispenser-Lösung gewünscht! Die Leistungseinheiten sollen sich also im Hintergrund der Ladeparks befinden, wohl um wertvolle Flächen auf den Parkplätzen sparen und möglichst dicht bauen zu können.

Anforderungen an CCS-Ladepunkte:

  • Zum Zwischenladen: Nennladeleistung mind. 400 kW (800 V / 500 A)
  • Zum Übernachtladen: Nennladeleistung mind. 100 kW (800 V / 125 A)
  • Spannungsbereich mindestens 200 V bis 920 V
  • Energieeffizienz bei Nennlast: mindestens 95%

Anforderungen an MCS-Ladepunkte:

  • Schnelles Zwischenladen in 45-minütiger Lenkzeitunterbrechung
  • Nennladeleistung mind. 1 MW (800 V / 1250 A)
  • Mindestladeleistung 800 kW (geteilte Leistungseinheiten)
  • Spannungsbereich mind. 500 V bis 1000 V

Kommen wir am Ende noch auf die Zeitachse zu sprechen. Und hier wird es reichlich unscharf beim Deutschlandnetz für Lkw. Denn am Ende kann ein Ladepark erst funktionieren, wenn der Netzanschluss realisiert ist. Hier ist der Bund vor ein paar Wochen bereits in Vorleistung gegangen – und bestellt diese Anschlüsse für die Autobahn-Parkplätze selbst. Die Realisierung ist dennoch ungewiss, weshalb Johannes Pallasch für „innovative Netzanschlusslösungen“ plädiert. Gemeint sind damit nicht nur Pufferbatterien, sondern auch flexible Leistungsbereitstellungsoptionen, die auch mal kleine Ausnahmen erlauben. Auch könne das Lkw-Ladenetz einen „weiteren Erneuerbaren-Ausbau in der Nähe der Standorte auslösen“, hofft der Experte.

Doch zurück zur Glaskugel: Es deutet sich an, dass die finale Ausschreibung noch in diesem Jahr fertig sein könnte. Nach der heutigen Informationsveranstaltung soll das Feedback aus dem Markt berücksichtigt werden. Die Zuschläge für die entsprechenden Lose könnten dann im kommenden Jahr erfolgen. Das würde bedeuten, dass vor 2026 nicht gebaut werden kann. Die Erfahrung aus dem Deutschlandnetz für E-Autos zeigt: Am Ende dauert alles länger als gedacht. Dass es beim Truck anders wird, wäre eine Überraschung. Deshalb ließ sich Johannes Pallasch auf Nachfrage von electrive auch keinerlei konkretes Datum entlocken – weder für den ersten Standort an einem der 130 unbewirtschafteten Parkplätze, noch für die Flächendeckung. Auch das ist wohl ein Learning aus dem Deutschlandnetz, bei dem keines der Zeit-Versprechen eingelöst werden konnte.

In den Fokus rückte Pallasch lieber die weitere Entwicklung: „Wir müssen sicherstellen, dass es beim Hochlauf keinen Strömungsabriss gibt.“ Wenn also die ersten Ladestationen für Lkw stehen, soll der Ausbau parallel zur Lkw-Flotte möglichst zügig erfolgen. Auch zu den möglichen Kosten für den Bund hielt man sich bedeckt. Die stehen streng genommen erst nach Jahren fest. Denn der Bund finanziert neben den Netzanschlüssen auch die Installation und den Betrieb, nimmt aber umgekehrt auch Geld ein. Abgerechnet wird also erst am Schluss.

nationale-leitstelle.de/nutzfahrzeuge, youtube.com (Aufzeichnung Infoevent)

31 Kommentare

zu „Lkw laden und Stromvertrag mitbringen – Bund geht bei Ausschreibung neue Wege“
Jensen
16.07.2024 um 17:21
Wenn die Spediteure dort tatsächlich ihren eigenen Stromvertrag nutzen könnten, wäre das ein phantastisches Zeichen und eine tolle Option auf der Langstrecke. Diese Möglichkeit sollte dann auch schnellstens auf die vorhandene Ladeinfrastruktur ausgeweitet und somit allen BEV‘s zu Gute kommen. Selbstverständlich wird eine Art Infrastrukturabgabe aufgeschlagen werden müssen, aber sicher unterm Strich zu deutlich fallenden Preisen führen. Spannend.
Georg
17.07.2024 um 07:25
Ich sehe nicht, warum dieses Modell (quasi logischerweise) zu fallenden Preisen führen sollte! Die CPO haben doch ein Interesse (und sind auch dementsprechend gut aufgestellt) die großen Mengen Strom effizient einzukaufen (besser als der individuelle Endkunde). Die Preisgestaltung verlagert sich dann auf die Infrastrukturabgabe.
A.
17.07.2024 um 10:23
Das "kann" zu fallenden Preisen führen, und die Option der Durchleitung des eigenen Stromtarifs stellt eine weitere Möglichkeit dar. Das aktuelle Geschäftsmodell, bei dem der CPO den Strom in großem Maße einkauft, steht im Wettbewerb mit dem Modell der Durchleitung des eigenen Stromtarifs. Mit einer fixen Infrastrukturabgabe und einem fixen Strompreis pro kW/h gewinnt die Logistikbranche an Sicherheit, es braucht jedoch neue Ansätze und Konzepte. Schlussendlich wird sich herausstellen, ob die Durchleitung einen Preisvorteil bietet oder nicht.
Jörg
16.07.2024 um 20:07
"Wenn ein E-Truck mit leerem Akku und/oder ein Fahrer am Ende der Lenkzeit am Parkplatz mit entsprechender Ladestation ankommt, soll er nicht mit hohen Preisen abgezockt werden können."Aber bei den privaten Fahrern ist es ok, wenn die Märchenpreise und Roaminggebühren aus der Hölle zahlen sollen?
Stefan
17.07.2024 um 13:09
Bei LKW geht es um die hundertfache Menge an Strom gegenüber einer Privatperson mit PKW. Es geht um 500-1000 kWh pro Tag oder 10.000-30.000 kWh pro Monat. Da kommen eben ganz andere Beträge zusammen. Bei Mobilfunk geht es auch um Milliardeninvestitionen ins Netz, aber um Kleinbeträge bei der Abrechnung.
Ralf
17.07.2024 um 00:24
Die NOW GmbH sollte lieber etwas gegen das Märchen tun, dass Elektromobilität günstiger als klassische Verbrenner sein muss. Dem ist einfach nicht so. Wie kann man denn ernsthaft glauben, dass mit Abschreibungen für Millioneninvestments in hochmoderne Schnellladeparks, Zins-, Pacht-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Personal-, IT- und Abrechnungskosten, Preise in Wurfweite zum Haushaltsstrompreis möglich sind?! Da bringt auch das Mitbringen des eigenen Stromvertrages nichts. Etwas mehr Realismus und Ehrlichkeit würde allen Beteiligten gut tun.
Julian Affeldt
13.08.2024 um 09:02
Schau doch mal nach Dänemark, da lädst du für entspannte 40 Cent am Schnelllader, ganz ohne Vertrag und Abo. Hier hat niemand die Netze massiv ausgebaut. An vielen Schnellladern kannst du sogar von dynamischen Preisen profitieren, runter bis uf 2,67 DKK pro kWh.
Andreas V.
17.07.2024 um 13:20
Doch, Diesel-Ralf, das muß mittelfristig erreicht werden!!
Franz-Peter Kayser
17.07.2024 um 06:24
Die spannende Frage ist doch, wer das Durchleitungsentgelt festlegt. Wenn das nicht reguliert wird, ändert sich doch gar nichts gegenüber dem aktuellen Dilemma beim PKW Schnellladen..
Peter Schwierz
17.07.2024 um 10:06
Der Bund.
Robert
17.07.2024 um 07:04
so so bei den E-LKW Ladesäulen sdoll es also gehen normale Ladepreise ohne Abzockerei und total überzogenen Roaminggebühren. Wann kommt das dann für den normalen PKW Fahrer? kann man mit den Cybertrack dann auch diese Ladesäulen nutzen immerhin gilt der ja als LKW bei der Zulassung (wäre ja dann einen Lösungsmöglichkeiten für den normalen Bürger dann zu normalen Ladepreisen zu kommen)
Tom
17.07.2024 um 07:17
Das sind wirklich tolle Neuigkeiten! Im BANULA Projekt wurde das Durchleitungsmodell schon erfolgreich an einer öffentlichen Ladestation im PKW Bereich vertestet.www.banula.de www.linkedin.com/company/banula
Felix
17.07.2024 um 08:14
"und einem möglichen Marktchaos wie beim E-Auto vorbeugen"Chaos! Geht es auch eine Spur seriöser? Warum gibt es ein Chaos? Es gibt einfach eine gewisse Auswahl an Anbietern, sowohl auf Seite CPO und EMP. Ist es auch ein Chaos, wenn ich in meiner Stadt ca. 20 Möglichkeiten habe Äpfel zu kaufen und teils mit Bargeld, teils mit Karte bezahlen kann?
Wolfbrecht
17.07.2024 um 14:44
"Ist es auch ein Chaos, wenn ich in meiner Stadt ca. 20 Möglichkeiten habe Äpfel zu kaufen?" –> Nein, weil mein eAuto nicht mit Äpfeln fährt! ... Merke: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!
Andreas Jahn
17.07.2024 um 09:17
Das ist ein guter Ansatz! Wie wird in dem Fall mit den Netzentgelten verfahren, werden diese durch die Infrastrukturabgabe abgedeckt, also per festem Preis in Ct/kWk berechnet?
Michael
18.07.2024 um 09:29
Kann ich mir nicht vorstellen. Es müssen die Netzentgelte bezahlt werden für den Verteilnetzbetreiber und zusätzlich bekommt der Ladesäulenbetreiber ein Entgelt. Sonst hat er ja nichts davon.
Olaf
17.07.2024 um 09:20
" Denn bei den Ladesäulen für Elektroautos ist ein solches Durchleitungsmodell bisher nicht möglich [...]. "Da hat jemand schlecht recherchiert, denn dass ist schlicht falsch. Die Bundesnetzagentur hat schon vor über zwei Jahren die "Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob) " beschlossen und damit die regulatorischen Voraussetzungen geschaffen. Es gibt bloß keinen CPO, der Lust auf diese Bürokratie hat. Nicht mal Lichtblick möchte Geld in Ladesäulen investieren und das Modell dort anbieten..
Andreas V.
17.07.2024 um 13:22
Das muß dann halt in Zukunft anders werden! Anscheinend der einzige strukturelle Weg, E-Mobilität für alle bezahlbar zu machen.
Peter Schwierz
17.07.2024 um 10:02
Danke für den Hinweis! Jetzt dämmert es. Wenn es allerdings bisher nirgends angewendet wird, bleibt es für den Nutzer "nicht möglich". Wir passen die Passage entsprechend an.
Frank
17.07.2024 um 09:22
Dieses Modell hat in den letzten 13 Jahren bei der öffentlichen LI in Hamburg gut funktioniert.
Andreas V.
17.07.2024 um 13:20
Das Durchleitungsmodell gab es da schon??
Frank
18.07.2024 um 10:04
Ja, in Hamburg kann seit über 10 Jahren jeder Kunde zu seinen persönlichen EMP-Vertragsbedingungen und Preisen die öffentliche Ladeinfrastruktur nutzen. Der CPO ist nur zuständig für den Bau und Betrieb der Infrastruktur und erhält dafür ein Entgelt. Ein zentraler Energy Provider EP ist verpflichtet zu Börsenpreisen, den Rohstoff Strom, allen beteiligten EMP zur Verfügung zu stellen. Diese rechnen zu ihren Vertragsbedingungen mit ihren Endkunden ab. Der zentrale EP steht nicht im Wettbewerb mit den EMP!Der CPO und der EP erhalten ein Entgelt für ihren Aufwand.
Markus
26.07.2024 um 08:40
Das ist streng genommen kein Durchleitungsmodell, sondern Roaming mit speziellen Konditionen bzw. Verträgen. Bei einem klassischen Durchleistungsmodell wären Bilanzkreise und Marktkommunikation wie bei Haushaltsstrom nötig. Das wäre aber technisch eher zurück in die Steinzeit und es gibt für die E-Mobilität bisher keine praxisrelevante Umsetzung. Wenn das gewünscht wäre, würde es das LKW-Netz stark verzögern. Da sehe ich dann das Hamburger-Modell als einen recht guten Mittelweg (ich würde es aber eher "diskriminierungsfreies Roaming mit Börsenstrompreisen" nennen).
Jensen
17.07.2024 um 09:27
@Georg: Selbstverständlich kann ich zu diesen Zeitpunkt nur mutmaßen . Ein Spediteur entsprechender Größe mit Flächen im Industriegebiet, dürfte mit Industriestrompreisen kalkulieren können und selbst ein wie auch immer gearteter Aufschlag für die Nutzung der Infrastruktur unterwegs, läßt für mich unterm Strich günstigere Preise vermuten, als bei "normalen" Ladestrompreisen. Seine Verhandlungsposition beim Stromeinkauf dürfte sich so stärken. Die Betreiber/Anbieter der geplanten neuen Ladestationen haben selbstverständlich die Möglichkeit auch attraktive Preise anzubieten und sich für den Kunden hübsch zu machen. Ggf. spielt auch noch der Faktor "Börsenstrom" mit rein, die ganz andere Kalkulationen für die Spediteure zulassen. Lassen wir uns überraschen, wie das ausgestaltet wird und ob es ggf. eben auch auf die PKW-Ladeinfrastruktur Anwendung findet.
Wolfbrecht
18.07.2024 um 13:28
" Lassen wir uns überraschen, wie das ausgestaltet wird und ob es ggf. eben auch auf die PKW-Ladeinfrastruktur Anwendung findet." –> Nein, nicht nur »überraschen« lassen: FORDERN wir es doch einfach! :)
Karl Meyer
17.07.2024 um 15:11
Wasserstoff
Andreas V.
18.07.2024 um 08:56
Oh Mann ... ! Noch nicht gemerkt: "Definitely elecric, hydrogen is a waste of time".
Melvin
17.07.2024 um 15:49
...wird keine Rolle spielen in Anbetracht dessen, dass die jetzt erhältlichen batterielektrischen LKW bereits weiter fahren können, als der Fahrer innerhalb seiner Lenkzeiten theoretisch kommen kann. Genau richtig. :)
Ulf
18.07.2024 um 14:14
Durchleitungsmodell.... . wird dann jeder Truck-CPO zum Netzbetreiber?
Michael
23.07.2024 um 09:15
so ist es. Und wenn der CPO es nicht will oder kann, reduziert sich der Wettbewerb in der Ausschreibung, da dann nur die heutigen Stromlieferanten dieses Modell umsetzen können. Das wäre dann eine Rolle rückwärts...
Sven
23.07.2024 um 13:59
Ich finde die Tatsache spannend, dass der Bund nur 70-80% des Ladebedarfs für Langstreckenfahrten abdecken will. Der Rest soll privatwirtschaflich nahe der Autobahnen realisiert werden, z.B. auf Autohöfen. Kann sich jemand ein Geschäftsmodell neben der Autobahn vorstellen, das im Wettbewerb zu den massiv subventionierten Lademöglichkeiten auf der Autbahn funktionieren kann?

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