Baden-Württemberg erleichtert Trafo-Bau für Ladestationen
Wie das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mitteilt, hat das Landeskabinett „zahlreiche Änderungen der Landesbauordnung“ auf den Weg gebracht. Vorrangig geht es dabei um den Wohnungsbau, der laut Bauministerin Nicole Razavi „zu teuer und zu kompliziert“ geworden sei. Daher wurden in drei Bereichen Maßnahmen definiert, etwa rund um die Baugenehmigungsverfahren, bauliche Standards und die Stärkung der Baurechtsbehörden.
Aus eMobility-Sicht interessant ist der vierte Bereich, der mit der Reform der LBO angegangen werden soll: Das Errichten von Ladestationen für Elektroautos soll erleichtert werden.
Konkret schreibt das Ministerium in der Mitteilung: „Bereits heute braucht es in Wohngebäuden für private Ladestationen für Elektrofahrzeuge keine Baugenehmigung mehr. Gleiches gilt für PV-Anlagen, auch bei gewerblicher Nutzung. Künftig soll auch die Errichtung gewerblicher Ladestationen (zum Beispiel in Tiefgaragen) verfahrensfrei gestellt werden. Derzeit bedeutet dies noch eine Nutzungsänderung des Gebäudes und bedarf der Genehmigung. Zudem werden die mit der Ladeinfrastruktur zusammenhängenden technischen Nebenanlagen, wie beispielsweise Trafo-Stationen, ebenfalls verfahrensfrei gestellt.“
In der Branche kommt alleine diese Ankündigung gut an. „Ich sehe mit großer Freude, dass die Novelle der LBO Baden-Württembergs die Verfahrensfreiheit für Nebenanlagen von Ladestationen wie z.B. Trafos mit sich bringt. Dies ist ein wichtiger Schritt vorwärts, denn die Baugenehmigungspflicht von Trafos hat im ultraschnellen Bereich meistens die politisch gewollte und längst eingeführte Verfahrensfreiheit von Ladesäulen ausgehebelt“, schreibt etwa Arals eMobility-Vorstand Alexander Junge bei LinkedIn. „Baden-Württembergs Landesregierung ist m.W. die erste Landesregierung, die diese wichtige Änderung ihrer Landesbauordnung auf den Weg bringt. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Vorreiterrolle und ich hoffe, dass viele weitere Länder schnell folgen werden! Aus gutem Grund hat der Bund im Masterplan Ladeinfrastruktur II die Länder dazu aufgerufen.“
Noch ist die Novelle der Landesbauordnung aber nur ein Kabinettsbeschluss. Die Reform geht jetzt in die Anhörung und soll dann nach einer neuerlichen Befassung durch das Kabinett dem Landtag zugeleitet werden. Ziel der Landesregierung ist es, dass die Reform vom Landtag 2025 beschlossen wird und dann in Kraft treten kann.
mlw.baden-wuerttemberg.de, linkedin.com (Reaktion Junge)
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