Bundeskartellamt genehmigt Joint Venture von VW und Rivian

Das Bundeskartellamt hat die Gründung des vor rund einem Monat angekündigten Software-Joint-Ventures von Volkswagen und dem US-Elektroautobauer Rivian fusionskontrollrechtlich freigegeben. Auch für die Minderheitsbeteiligung von VW an Rivian gab es grünes Licht.

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Bilder: Volkswagen, Rivian / Montage: electrive

Das Vorhaben konnte fusionskontrollrechtlich freigegeben werden, da es „keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten ließ“, teilt das Bundeskartellamt mit. Dies gelte unabhängig von der Frage, ob man die E/E-Architektur als Ganzes oder unterschiedliche Teilsysteme und Teilleistungen als relevanten Markt betrachtet. „Es wird auch künftig ein ausreichendes Angebot von Leistungen für Fahrzeughersteller geben, mit dem diese E/E-Architekturen aufbauen können“, so die Behörde weiter. Eine relevante Beeinträchtigung des Innovationswettbewerbs um E/E-Architekturen sei nicht zu befürchten.

Ende Juni hatten Volkswagen-CEO Oliver Blume und Rivian-Gründer RJ Scaringe eine weitreichende Software-Allianz geschlossen. In jenem Joint Venture wollen die neuen Partner – auf Basis von Rivians bestehender Software- und Elektroarchitektur – eine neue E/E-Architektur als Technologieplattform für softwaredefinierte Fahrzeuge schaffen. Eingesetzt werden soll die Neuentwicklung in der kommenden Elektro-Plattform SSP, die Ende des Jahrzehnts (voraussichtlich 2028) auf den Markt kommen wird. Für Volkswagen ist es ein neuer Anlauf, seinen Software-Rückstand aufzuholen – die Probleme bei der aktuellen Software-Einheit Cariad sind hinlänglich bekannt. Allerdings ist der Zugang zu der Rivian-Technologie (potenziell) teuer erkauft: Die Wolfsburger werden nach eigenen Angaben bis 2026 eine Summe von bis zu drei Milliarden Dollar in Rivian und von bis zu zwei Milliarden Dollar in das gemeinsame Joint Venture investieren – jeweils abhängig vom Erreichen bestimmter Meilensteine.

Dafür gab es jetzt grünes Licht von den deutschen Wettbewerbshütern. Denn diese sehen auch „keine problematische Wettbewerbsbeschränkung auf den nachgelagerten Märkten für die Fahrzeuge zu erwarten, in denen die E/E-Architekturen eingesetzt werden“.

„Im Kern betrifft die Kooperation die Art und Weise, wie eine Vielzahl komplexer Funktionen und Komponenten im Auto am besten organisiert werden und zusammenwirken. Autos werden immer digitaler und vernetzter, daher ist die Frage der passenden Systemarchitektur nichts anderes als ein zentraler Wettbewerbsparameter“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Wir schauen bei Entwicklungskooperationen in wichtigen Zukunftsbranchen, gerade unter Beteiligung großer Unternehmen, genau auf den Innovationswettbewerb. Weder hier besteht aufgrund des Vorhabens Anlass zur Sorge, noch sind anderweitig durchgreifende Wettbewerbsprobleme zu befürchten.“

Für den angekündigten Zeitplan von VW passt die nun im dritten Quartal erfolgte Freigabe des Bundeskartellamts gut. Wie es im Juni hieß, soll die Gründung des Joint Ventures voraussichtlich im vierten Quartal 2024 formal vollzogen werden. Bis dahin wird auch feststehen, wer das Gemeinschaftsunternehmen leiten wird: Jede Seite wird einen Co-CEO stellen. Im Fall von Rivian soll dieser auch Technikchef (CTO) sein, im Fall von Volkswagen wird der Co-CEO auch das operative Geschäft (COO-Posten) anführen.

bundeskartellamt.de

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