EU-Kommission senkt Zölle für China-E-Autos leicht
Der neue Entwurf soll „die bisherigen Kommentare der interessierten Parteien zu den am 4. Juli veröffentlichten vorläufigen Ausgleichszöllen sowie den Abschluss einer Reihe von Untersuchungsschritten“ widerspiegeln, die im vorläufigen Stadium noch nicht abgeschlossen waren, wie es seitens der Kommission heißt. Und es sind weitere Änderungen möglich: „Sobald die Kommission alle Kommentare der interessierten Parteien analysiert und die Mitgliedstaaten ihre Stellungnahme abgegeben haben, wird die endgültige Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.“ Das heißt: Ob die Sonderzölle tatsächlich kommen, ist immer noch nicht final entschieden – später dazu mehr.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt etwa eine „leichte“ Anpassung der vorgeschlagenen Zollsätze „auf Grundlage begründeter Kommentare interessierter Parteien zu den vorläufigen Maßnahmen“, so die EU. „Diese Überarbeitungen zeigen, dass die Kommission alle einschlägigen Vorschriften und Verpflichtungen in vollem Umfang einhält und ihre Feststellungen strikt auf Fakten und Beweise stützt.“ Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Hersteller | alt | neu | Gesamter Einfuhrzoll |
---|---|---|---|
BYD | 17,4 % | 17,0 % | 27,0 % |
Geely | 19,9 % | 19,3 % | 29,3 % |
SAIC | 37,6 % | 36,3 % | 46,3 % |
Tesla | – | 9,0 % | 19,0 % |
kooperierende Unternehmen | 20,8 % | 21,3 % | 31,3 % |
andere | 37,6 % | 36,3 % | 46,3 % |
Neu ist auch, dass Tesla einen individuellen Zollsatz gewährt bekommt. Dieser liegt bei neun Prozent Sonderzoll, was zusätzlich zu den ohnehin geltenden Einfuhrzöllen von zehn Prozent erhoben wird – macht im Falle von Tesla also 19 Prozent Einfuhrzoll, wenn ein in China gebautes Elektroauto in die EU importiert wird. Derzeit stammen alle in Europa verkauften Model 3 aus der Giga Shanghai.
Tesla hatte nach der Einführung der vorläufigen Maßnahmen einen Antrag auf eine individuelle Untersuchung gestellt. „Die Kommission prüfte die Informationen während des Kontrollbesuchs in China und führte dieselben Kontrollen durch wie bei den anderen in die Stichprobe einbezogenen chinesischen ausführenden Herstellern“, begründet die EU den nun festgesetzten Tesla-Zollsatz. „Etwaige Unterschiede in den Zollsätzen spiegeln die unterschiedliche Höhe der Subventionierung in den verschiedenen Regelungen wider, die durch verschiedene Faktoren wie den Umfang der Zusammenarbeit und die unterschiedlichen Organisationsstrukturen in Bereichen wie der Finanzierung beeinflusst wurden.“
Zudem gibt es auch eine neue Regelung mit Blick auf die Zukunft: Chinesische Autobauer und Joint Ventures mit EU-Herstellern, die zum Zeitpunkt des Untersuchungszeitraums noch nicht in die EU exportiert haben (und somit keine individuellen Zollsätze in der Untersuchung ermittelt werden konnten), sollen als „kooperierende Unternehmen“ eingestuft werden. Damit würden also 21,3 Prozent Sonderzoll (bzw. 31,3 Prozent Einfuhrzoll) fällig, wenn sie später doch in die EU expandieren wollen. Das ist übrigens der einzige Zollsatz, der im Vergleich zur Fassung aus dem Juli leicht gestiegen ist.
Und: Die Sonderzölle sollen nicht rückwirkend erhoben werden. Laut der EU hätten die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen ergeben, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die rückwirkende Erhebung von Zöllen nicht erfüllt sind. „Dementsprechend werden weder die vorläufigen Ausgleichszölle noch die Zölle auf die zollamtlich erfassten Einfuhren für den Dreimonatszeitraum vor der Einführung der vorläufigen Zölle rückwirkend vereinnahmt“, heißt es in einem erklärenden Q&A der Kommission.
Auf Basis des neuen Entwurfs sind weitere Kommentare und Anhörungen möglich. Die EU-Kommission wird den EU-Ländern dann einen finalen Beschluss zur Abstimmung vorlegen. Endgültige Maßnahmen müssen spätestens vier Monate nach Einführung der vorläufigen Zölle eingeführt werden – bis dahin muss also auch die Abstimmung erfolgt sein. Sofern sie angenommen werden, würden die Sonderzölle für fünf Jahre gelten.
ec.europa.eu (Mitteilung), ec.europa.eu (Q&A)
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