Förderung für E-Nutzfahrzeuge: Bekräftigtes „Basta“ vom Bund

Vom Bund wird es künftig keine Förderung mehr für E-Nutzfahrzeuge geben. Planungssicherheit entsteht der Ampel zufolge ausreichend durch den regulatorischen Rahmen und den geförderten Aufbau der Infrastruktur. Außerdem verweist die Regierung auf die bereits ausgegebenen Milliarden zur Anschubfinanzierung. Das muss aus ihrer Sicht für die "Aktivierung des Markthochlaufs" reichen.

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Bilder: Daimler Truck, MAN; Montage: electrive

Die Ampel-Regierung äußert sich nicht auf Eigeninitiative, sondern pflichtbewusst auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU hin näher zu ihrer auslaufenden E-Bus- und E-Lkw-Förderung. Mit 61 Fragen hakt die Oppositionsfraktion beim Aus der Zuschüsse, bei der bisherigen Förderbilanz und den Zukunftsaussichten nach. Vorneweg: Die Regierung bleibt dabei, dass keine neuen Förderaufrufe nach den Förderprogrammen KsNI (Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur) oder der Bus-Richtlinie vorgesehen sind. Nur bereits bewilligte Vorhaben werden noch ausfinanziert. Grund für den Rückwärtsgang des Verkehrsministeriums bei den Förderungen ist bekanntlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von November 2023 zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und die dadurch erforderliche Haushaltskonsolidierung.

Die Regierung beschwichtigt in ihren Antworten auf die Kleine Anfrage, dass für die handelnden Akteure weiterhin Planungssicherheit bestehe – und zwar durch „die Schaffung eines zielgerichteten regulatorischen Rahmens für den Markthochlauf klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und dem mit dem Fahrzeughochlauf abgestimmten Aufbau der Infrastruktur“. Das sehen die Logistikverbände in Deutschland bekanntlich ganz anders. Sie kritisieren unaufhörlich den viel zu kleinen Planungshorizont, den die Ampel mit ihrem unvermittelten Rückzug aus der E-Fahrzeug-Förderung hinterlassen hat. Einziges Bundesland, das bisher im Lkw-Bereich in die Bresche gesprungen ist, ist übrigens Nordrhein-Westfalen.

Nur bei der Infrastruktur-Förderung ist das Verkehrsministerium noch nicht ausgestiegen. Geld nimmt die Ampel somit weiter für das Deutschlandnetz, das eine Grundversorgung für das Laden von Elektroautos in den Regionen und an der Autobahn sicherstellt, sowie für den Aufbau eines initialen Ladenetzes für E-Lkw in die Hand. Außerdem besteht ein 150-Millionen-Euro-Topf zur Förderung des gewerblichen Ladens. Das war es dann aber auch.

Die Regierung ist in dem Antwort-Dokument merklich darum bemüht, das Förder-Aus umzudeuten – von einer Bruchlandung, wie sie von etlichen Akteuren in der Branche betrachtet wird, hin zu einer doch ausreichenden Anschubfinanzierung. Ein Beispiel gefällig? „Das KsNI-Förderprogramm hat die Aktivierung des Markthochlaufs von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen zum Inhalt, nicht eine vollumfängliche Investitionsförderung zur Umstellung der Fahrzeugflotten im Straßengüterverkehr“, schreibt die Ampel. Und weiter: „Mit rund einer Mrd. Euro aktuell bewilligter Fördermittel für klimafreundliche Nutzfahrzeuge und zugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur ist dementsprechend ein früher Markthochlauf angestoßen worden.“

Grundsätzlich bestehen aus Sicht der Regierung „schon heute wirtschaftliche Anreize, klimafreundliche Nutzfahrzeuge einzusetzen“ – unter anderem durch das „gezielt gestaltete regulatorische Umfeld“, inklusive der CO2-differenzierten Lkw-Maut. An anderer Stelle des Antwort-Dokuments heißt es, dass „verschiedene wissenschaftliche Studien und öffentliche Aussagen von Vertretern der Nutzfahrzeughersteller zeigen, dass insbesondere Batterie-elektrische Lkw in den nächsten Jahren bei einer Gesamtkostenbetrachtung Kostenparität mit konventionellen Diesel-Lkw erreichen können“.

Auf Anfrage der CDU/CSU legt die Regierung auch neue Zahlen zum Nutzfahrzeug-Bestand und zur Förderbilanz vor. Generell wurde die E-Lkw-Subvention nur zwei Förderrunden alt, das jüngste E-Bus-Subventionsprogramm nur drei Runden (für die Fahrzeugbeschaffung). Blicken wir zunächst auf die Zuwächse bei den alternativ angetriebenen Lkw in den vergangenen eineinhalb Jahren:

AntriebsartZugelassene
Nutzfahrzeuge
Anteile am Gesamt-
Nutzfahrzeugbestand
Differenz zum Bestand
vom 1. Juli 2023
Batterie-elektrisch82.9382,1 %+14.626
H2-Brennstoffzelle1990,01 %+107
Plug-in-Hybrid5070,005 %–10
Quelle: Drucksache 20/12389

Im Rahmen der KsNI-Richtlinie hat die Regierung nach eigenen Angaben ein Gesamtfördervolumen von rund 1,19 Milliarden Euro bewilligt. In der ersten Runde wurde die Beschaffung von 1.916 und in der zweiten Runde von 10.434 Fahrzeugen bezuschusst. Der Großteil der Gelder ging dabei an schwere E-Lkw der Klasse N3 (durchschnittliche Förderhöhe pro N3-Lkw: rund 600.000 Euro). Hinzu kommt im Zuge von KsNI die Förderung von 7.659 Ladepunkten und 58 H2-Zapfsäulen.

Weiter präzisiert die Ampel, dass unter den KsNI-Fördernehmern auch Leasing- und Mietgeber waren. Konkret beschafften erstere insgesamt 1.975 der geförderten E-Lkw und letztere 2.204 Einheiten.

Die letzte Bewilligungsrunde erfolgte überwiegend zwischen April und Juni 2023. Der letzte Zuwendungsbescheid für die KsNI-Fahrzeugförderung wurde am 4. Oktober 2023 versandt. Bei der Tank- und Ladeinfrastruktur gingen die Förderbescheide der zweiten Runde überwiegend zwischen Juni und August 2023 raus. Der letzte Zuwendungsbescheid sei am 15. November 2023 verschickt worden. Zwei Nachzügler gab es zudem im Mai 2024.

Im Busbereich spricht die Regierung von aktuell rund 3.000 in Deutschland zugelassenen Bussen mit klimafreundlichem Antrieb. Über laufende und abgeschlossene Förderprogramme seien in den letzten Jahren
ca. 2.300 Busse mit alternativem Antrieb gefördert worden. Weitere bereits bewilligte Fahrzeuge „werden schwerpunktmäßig ab dem 2. Halbjahr 2024 in Betrieb genommen“, heißt es. Folgende Tabelle liefert einen Überblick über den in den vergangenen Jahren geförderten Antriebsmix im Bussektor:

AntriebsartZuwendungenAnteil
Batteriebus934,5 Mio. Euroca. 85 %
Brennstoffzellenbus164,7 Mio. Euroca. 15 %
Biomethanbus0,3 Mio. Euro<1 %
Quelle: Drucksache 20/12389

Weiter präzisiert die Regierung, dass mehr als ein Drittel der Fördernehmer (37 Prozent) große Player der Branche mit mehr als 100 Fahrzeugen im Fuhrpark waren – und diese Gruppe zwei Drittel des Fördertopfes ausgezahlt bekommen hat. Je kleiner die Unternehmen, um so kleiner auch der Förderanteil:

FlottengrößeAnteil UnternehmenAnteil Zuwendungen
bis 52,5 %3,7 %
5 bis 2514,9 %3,2 %
25 bis 5016,5 %6,9 %
50 bis 10028,9 %19,8 %
100 oder mehr37,2 %66,4 %
Quelle: Drucksache 20/12389

Für den dritten und letzten Förderaufruf des Bundes hatten sich nach Angaben der Regierung 235 Unternehmen mit ihren Skizzen beworben. Da die Haushaltskrise just in diese Zeit fiel, wurden am Ende aber nur 13 Unternehmen mit einer Zusage bedacht. Diese Runde war also quasi schon vorbei, ehe sie richtig Fahrt aufgenommen hatte. Zu den Zulassungshergang bei alternativ angetriebenen Bussen veröffentlicht die Ampel folgende Zahlen:

Neuzulassungen BEVNeuzulassungen FCEV
2021, 1. Halbjahr1992
2021, 2. Halbjahr39130
2022, 1. Halbjahr27613
2022, 2. Halbjahr35538
2023, 1. Halbjahr32529
2023, 2. Halbjahr48437
Quelle: Drucksache 20/12389

Im laufenden Jahr werden wie erwähnt noch etliche im Vorfeld bewilligte Fahrzeuge hinzukommen. Laut Regierung stehen im Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 459,6 Mio. Euro für die Ausfinanzierung zur Verfügung, ehe endgültig Schluss ist. Sorgen, dass Deutschland durch die eingestellte Förderung die Clean Vehicles Directive (CVD) der EU reißen und sich Strafzahlungen einhandeln könnte, macht sich die Ampel übrigens nicht. Denn: „Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz bzw. die CVD-Richtlinie sehen keine unmittelbaren Strafzahlungen für den Fall der Nichterfüllung von Quoten vor.“ Die CVD wird hierzulande durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz umgesetzt und gibt Quoten für die Beschaffung sauberer und emissionsfreier Fahrzeuge im öffentlichen Bereich vor.

dserver.bundestag.de (PDF)

4 Kommentare

zu „Förderung für E-Nutzfahrzeuge: Bekräftigtes „Basta“ vom Bund“
Holger
22.08.2024 um 12:13
"und die dadurch erforderliche Haushaltskonsolidierung." Wenn mit Haushaltskonsolidierung die Verringerung der Nettoneuverschuldung öffentlicher Haushalte gemeint ist, ist das falsch! Das BVerfG hat nicht geurteilt, dass dieses Geld nicht ausgegeben werden darf! Das Urteil hat u.a. die vorgenommene Umbuchung für verfassungswidrig erklärt. Das ist ein großer Unterschied.
Stephan Szasz
22.08.2024 um 15:32
LG an Herrn Merz: er hat durch seine unnötige Klage 60 Mrd. Förderung gekappt.
Gunterkro
23.08.2024 um 02:37
Ah ja, Gesetze entgegen der Verfassung machen und sich dann drüber aufregen das geklagt wird. Classic. Man hätte auch einfach einen legalen Haushalt machen können
MWF
26.08.2024 um 08:13
Um wie viel Milliarden haben wir unsere Militärausgaben angehoben und zusätzlich teures LNG-Frackinggas eingekauft?

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