Baden-Württemberg fördert E-Kleinwagen für Pflege- und Sozialdienste
Während vielerorts Kaufprämien für E-Autos abgeschafft worden sind, können sich Unternehmen aus dem Pflege- und Sozialbereich in Baden-Württemberg bei ihrer Flottenumstellung nochmals unter die Arme greifen lassen. Das von der schwarz-grünen Regierung initiierte Programm namens „BW-e-Pflegefahrzeug“ hat ein Volumen von sieben Millionen Euro und läuft bis Ende 2025. Die Förderung soll die Investitionsmehrkosten abdecken, die beim Kauf eines E-Autos gegenüber einem Verbrenner entstehen. Fixiert ist der Zuschuss dabei auf bis zu 7.000 Euro. Es können bei dem oben genannten Budget also 1.000 E-Fahrzeuge gefördert werden. Grundvoraussetzung für eine Zusage ist, dass es sich um kleine Elektroautos handelt, die nicht länger als 4,10 Meter sind.
Ein Sprecher des Ministeriums gibt auf Anfrage von electrive bekannt, dass seit Beginn des Programms im Mai Förderanträge für rund 50 Autos gestellt und bewilligt wurden. „Die beantragten Fahrzeugmodelle sind allesamt Kleinst- oder Kleinwagen verschiedener Marken“. Dabei soll der Fokus vor allem auf einem namentlich nicht genannten Hersteller liegen. Dem beiliegenden Pressbild zufolge gehört u.a. die Diakonie-Pflegestation in Stuttgart zu den Fördernehmern – mit neuen elektrische Renaults und Smarts im Fuhrpark.
Besseres Angebot an preiswerten E-Kleinwagen nötig
Grundsätzlich bezieht sich die Förderung dem Ministeriumssprecher zufolge auf besagte Investitionsmehrkosten beim Kauf von E-Autos. „Sie soll aber auch den Aufwand zur Errichtung einer passenden Ladeinfrastruktur abdecken können“, heißt es. Und: „Wir gehen davon aus, dass ein besseres Angebot an preiswerten kleinen E-Fahrzeugen zu einer höheren Nachfrage führen würde.“ Das geht klar an die Adresse der Hersteller, die bisher eher Elektroautos im höherpreisigen Segment anbieten.
Noch vergangenes Jahr hatte die Kaufprämie des Bundes E-Auto-Anschaffungen trotz der hohen Herstellerpreise attraktiv gemacht. Doch Fahrzeug-Förderungen sind in der Bundesrepublik selten geworden: Im Dezember 2023 war im Privatmarkt Schluss. Aus der E-Auto-Subventionierung für Gewerbetreibende hatte sich der Bund schon im September 2023 zurückgezogen. Die zwischenzeitlich auf Pflege- und Sozialdienste zugeschnittene Sonderförderung „Sozial & Mobil“ des Bundesumweltministeriums mit einem Volumen von 200 Millionen Euro ist ebenfalls abgelaufen – ohne Comeback-Hoffnung.
Einige Bundesländer fördern aber weiterhin (bzw. erstmals) punktuell. Etwa der Stadtstaat Berlin, der über sein WELMO-Programm u.a. E-Taxis anreizt oder Nordrhein-Westfalen, das kürzlich ein E-Lkw-Förderprogramm angekündigt hat. Dass Baden-Württemberg sieben Millionen Euro für die Flottenumstellung bei Pflege- und Sozialdiensten in die Hand nimmt, begründet der dortige Verkehrsminister Winfried Hermann wie folgt: „Das Förderprogramm setzt dort an, wo viele Fahrzeuge täglich unterwegs sind und die Preisspanne zwischen Elektro und Verbrenner besonders hoch ist.“
Der Bereich der Pflege- und Sozialdienste ist laut Hermann prädestiniert für die Nutzung kleiner E-Autos. „Diese haben täglich viele Fahrten, ob in der Stadt oder auf dem Land.“ Allerdings würden den Pflegediensten häufig kleine Benziner oder Diesel für unter 10.000 Euro angeboten, nur wenige Elektrofahrzeuge kosten dagegen weniger als 30.000 Euro. „Es gibt zu wenig kleine, bezahlbare Elektroautos“, resümiert der Verkehrsminister. Das Angebot sei zu niedrig und die Preise oft nicht konkurrenzfähig. Mit der Förderung wolle man bis zu 1.000 Fahrzeuge bezuschussen und E-Mobilität sichtbar machen.
Fuhrpark der Pflege- und Sozialdienste als großer Hebel
Ziel des baden-württembergischen Verkehrsministeriums ist es, dass 2030 jedes zweite Auto im Bundesland klimaneutral fährt. Der Fuhrpark der Pflege- und Sozialdienste weist dabei aus Sicht der amtierenden Regierung als Teil des „nichtvermeidbaren Kfz-Verkehrs“ ein großes Potenzial und einen großen Förderbedarf auf.
Um zielgerichtet nur die Pflege- und Sozialbranche zu subventionieren, unterliegt das „BW-e-Pflegefahrzeug“-Programm einer Reihe von Anforderungen: Antragsberechtigt sind nur nach § 72 SGB XI zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die in Baden-Württemberg zugelassen sind. Und eingesetzt werden dürfen die geförderten E-Autos (wie gesagt mit einer Maximallänge von 4,10 m) ausschließlich in der stationären oder ambulanten Pflege. Weiter beachten müssen Fördernehmer, dass die E-Autos für mindestens drei Jahre in Baden-Württemberg neu zugelassen werden und auch überwiegend in dem Bundesland verkehren müssen. Konkret verlangt das Ministerium, dass mindestens 80 Prozent der Fahrleistung in Baden-Württemberg erfolgt – wichtig für grenznahe Einrichtungen.
Grundsätzlich sind pro Antragsteller maximal 30 Fahrzeuge förderfähig. Bestellt und gekauft werden können die Stromer erst, wenn der Zuwendungsbescheid des Ministeriums eingegangen ist. Umgekehrt muss die Anschaffung innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Bescheids erfolgt sein, sonst erlischt die Förderung.
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