Bundesregierung hält an Schnelllader-Pflicht für Tankstellen ab 2028 fest
Der Kabinettsbeschluss, wonach große Tankstellenunternehmen ab dem 1. Januar 2028 jeweils einen Schnellladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt an ihren Tankstellen anbieten müssen, stammt aus dem Mai 2024. Als „große Tankstellenunternehmen“ gelten Betreiber mit mindestens 200 Standorten, damit kleine und regionale Anbieter ausgenommen und vor „wirtschaftlicher Überforderung“ geschützt werden. So sollen rund 8.000 zusätzliche Schnellladepunkte „an Tankstellen oder im direkten Umfeld“ entstehen, wie die damals Regierung vorrechnete.
Zwar bauen eben vor allem große Tankstellen-Ketten wie Shell oder Aral von sich aus Schnelllader auf, weil sie darin ein (künftiges) Geschäftsmodell sehen – im März 2024 standen sieben Prozent der Schnelllader in Deutschland an Tankstellen. Dennoch kam vor allem der Zeitplan bis 2028 in der Mineralölbranche in Summe nicht gut an, es wurde der Vorwurf der Planwirtschaft laut. Branchenvertreter hatten in der Folge gefordert, die Einführung der Schnelllader-Pflicht um zwei bis vier Jahre zu verschieben – also auf 2030 oder 2032.
Dieser Forderung wird die Ampel-Regierung aber nicht nachkommen, wie aus der Antwort auf eine Anfrage des Parlaments zu dem Thema hervorgeht. Eine Verlängerung würde die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf den Markthochlauf der E-Mobilität reduzieren, heißt es dort. Und: Die Umsetzungsfrist sei unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus verschiedenen Förderprogrammen realistisch.
Die „Basisversorgung“ bei der Schnellladeinfrastruktur will die Bundesregierung bekanntlich mit dem Deutschlandnetz aufbauen, um schnelle Ladesäulen nicht nur an die wirtschaftlich attraktiven Standorte, sondern auch in die Fläche zu bringen. „Im Hinblick auf das Ziel von 15 Millionen E-Autos im Jahr 2030 wird sich der Bedarf an Ladeinfrastruktur in Zukunft weiter erhöhen. Deshalb braucht es aus Sicht der Bundesregierung eine gesetzliche Verpflichtung, die das Angebot an Lademöglichkeiten perspektivisch sichert“, so die Bundesregierung im Mai. An dieser Haltung hat sich im politischen Berlin also seitdem nichts geändert.
Die Idee einer Ladesäulen-Pflicht an Tankstellen – da es eine Versorgungsauflage ist, kann durchaus von einer „Pflicht“ gesprochen werden – geht auf den „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ zurück, den die Regierung im Oktober 2022 beschlossen hatte – damals mit dem Ziel, dass bis Ende 2026 an mindestens 75 Prozent der Tankstellen Schnelllader mit mindestens 150 kW in Betrieb sein sollen. Dieses Ziel wurde aber später abgeschwächt, als die Auflage auf die größeren Tankstellenketten beschränkt wurde – zudem wurde der Zeitrahmen bis 2028 verlängert.
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