Diebold Nixdorf als Instandhalter für Ladestationen zertifiziert

Geeichte Ladesäulen gewährleisten Fahrern von Elektroautos eine korrekte Abrechnung der Lademenge. Diebold Nixdorf will Betreibern von Ladestationen bei der Wartung helfen – und hat sich nun als Instandhalter zertifizieren lassen.

diebold nixdorf ev charging services
Bild: Diebold Nixdorf

Gemäß dem Mess- und Eichgesetz darf in Deutschland der Strom an öffentlichen Ladestationen für E-Fahrzeuge seit April 2019 nur noch eichrechtskonform abgerechnet werden. Während neue Ladesäulen üblicherweise ein entsprechendes Eichrechts-Zertifikat haben, kann die Wartung der Ladestationen für die Betreiber schnell zum Problem werden – denn es mangelt oftmals an zertifizierten Technikern oder geeigneten Messgeräten.

Diebold Nixdorf hat nun vom Eichamt eine Instandsetzerberechtigung für Ladestationen von E-Fahrzeugen erhalten. Als zertifizierter Instandhalter gemäß deutschem Eichrecht kann das Unternehmen dadurch dazu beitragen, dass die Ladeinfrastruktur in Deutschland weiter standardisiert wird.

Kenneth Sverker Nilsson, Global Head of EVC bei Diebold Nixdorf, sagt: „Indem wir eichrechtskonforme Instandhaltungsmaßnahmen durchführen können, unterstützen wir das Eichamt bei seiner Arbeit. Wir tragen dazu bei, dass die Ladesäuleninfrastruktur in Deutschland standardisiert sowie eichrechts- und verbraucherschutzkonform gestaltet wird und sorgen für mehr Transparenz und Vertrauen in Lade- und Bezahlvorgänge.“

Um die Zertifizierung vom Eichamt zu erhalten, hat Diebold Nixdorf seine Expertise bei der Reparatur von Ladestationen erfolgreich nachgewiesen. In einem zweiten Schritt zur Erlangung der Instandsetzerberechtigung für die jeweiligen Hersteller durchlaufen die Techniker von Diebold Nixdorf eine herstellerspezifische Qualifizierung und werden im Umgang mit dem jeweiligen Messgerät geschult.

Quelle: Pressemitteilung per Mail

2 Kommentare

zu „Diebold Nixdorf als Instandhalter für Ladestationen zertifiziert“
Frank
06.09.2024 um 07:42
Für welchen "Eichamt-Bereich/Bundesland" gilt die Zulassung?
Gregor Stadler
10.09.2024 um 11:57
Die Instandsetzerbefugnis nach § 54 MessEV ist in ganz Deutschland gültig. Unter eichamt.de und unter Adressen/Verzeichnisse kann man alle Instandsetzer finden. NW 405 ist dann im Kennzeichen zu finden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert