Regierung ebnet Weg für E-Auto-Steuervorteile

Die Bundesregierung will die Steuervorteile für Elektrofahrzeuge eilig umsetzen - und hat am Mittwoch die Weichen gestellt, damit die neuen Abschreibungsregeln und die erweitertere Dienstwagen-Besteuerung das abschließende parlamentarische Verfahren durchlaufen können.

volkswagen id4 clever ladestation charging station daenemark denmark ccs fahrbericht daniel boennighausen 2024 06 min
Bild: Daniel Bönnighausen

Kurzer Rückblick: Nachdem die Regierung fast sämtliche Anreize zur Elektroauto-Beschaffung gekappt hatte, stellte sie im Juli zumindest moderate Steueranreize in Aussicht: Erstens sollen Unternehmen, die E-Autos anschaffen, großzügigere steuerliche Abschreibungsregeln nutzen können. Zweitens soll bei der Dienstwagenbesteuerung der Deckel für den Brutto-Listenpreis bei E-Autos von 70.000 auf 95.000 Euro erhöht werden.

Ein Etappenziel auf dem Weg zur Einführung dieser Förderung ist nun genommen: Die Regierung hat am Mittwoch beschlossen, die vereinbarten steuerlichen Regelungen innerhalb des parlamentarischen Verfahrens in das sogenannte Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) aufzunehmen. Beim SteFeG handelt es sich um einen im Juli vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf, zu dem voraussichtlich Ende September der Bundesrat Stellung nimmt, ehe die endgültige Beschlussfassung ansteht.

Schauen wir uns die zwei Förderinstrumente noch kurz genauer an: Eine neue Sonderabschreibung soll dafür sorgen, dass Unternehmen die Investitionskosten für neue Elektro-Fahrzeuge schneller steuerlich geltend machen können. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Das soll „für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen sorgen“, wie es in einer begleitenden Mitteilung heißt. Die Regelung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.

Zusätzlich wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge erweitert. Das heißt konkret: Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden. Beide Instrumente werden nach ihrer Einführung also rückwirkend gelten.

Das „Handelsblatt“ schrieb diese Woche, dass für die neuen Steuervorteile für Elektrofahrzeuge im kommenden Jahr wohl ein Betrag von 585 Millionen Euro reserviert werden soll. Das ging aus zwei Formulierungshilfen des Bundesfinanzministeriums hervor. Den Dokumenten zufolge soll das Budget anschließend moderat anwachsen und sich 2028 auf rund 650 Millionen Euro summieren. Der „Spiegel“ schreibt dagegen von 480 Millionen Euro in 2025 und einer Steigerung auf 540 Millionen bis 2028.

Klar ist: Die zweiteilige steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen ist Teil eins im Haushaltsentwurf 2025 enthaltenen Wachstumspakets. Die für Mittwoch anberaumten Beratungen des Kabinetts waren sowohl laut „Handelsblatt“ als auch laut „Zeit“ u.a. eine Reaktion auf die Alarmstimmung bei Volkswagen. Die Konzernspitze hatte diese Woche erstmals mögliche Werksschließungen und Entlassungen in Deutschland in den Raum geworfen – auch, weil die Elektroautos im Verhältnis wenig Gewinn einbringen.

zeit.de, bundesregierung.de

5 Kommentare

zu „Regierung ebnet Weg für E-Auto-Steuervorteile“
Toni
05.09.2024 um 09:55
Bravo, liebe Regierung, bravo! Wem zur Hölle soll das was bringen, außer denen, die es eh schon dicke haben?! Das muss man sich jetzt mal wieder auf der Zunge zergehen lassen. Da müssen Menschen am Existenzminimum mit Ihren Steuern den Big Boss subventionieren, der sich einen neuen EQE kaufen will... Welcher normale Dienstwagenberechtigte hat denn bitte eine Car Policy, die bis 95.000€ geht?! Hallo Deutschland 2024. Anstatt den kleinen Bürgern eine Subvention zu ermöglichen oder was gegen die hohen Strompreise zu machen. Ne, die dicken Schlitten müssen es sein, die sich auch gebraucht niemand kaufen will. Da hat wieder jemand sehr gute Lobby-Arbeit gemacht. Oh Herr, lass Hirn regnen...
Thomas Krott
05.09.2024 um 10:04
damit betreibt man nur Förderung im Luxusbereich. Wer einen Dienstwagen fährt ist eh priviligiert, für den fördert man jetzt sogar noch teurere E-Autos. Sonderabschreibung ist nur für Unternehmen interessant. Man hat den Eindruck die Oberen denken wieder nur an sich. Der Arbeiter, der sich ein bescheidenes kleines E-auto zulegen möchte geht leer aus. Wo bleibt für den das Förderprogramm?
Robert K
05.09.2024 um 11:40
Ja lass doch die teuren mit fördern. Abverkauft heißt Geld für di e Konzerne.Dann können sie endlich auch die margenschwächeren Kleinwagen mit Batterie bauen. Den höheren Preis muss man ja nicht nutzen - also für die, die dann halt nur den ID3 bekommen als Firmenwagen. Denn die Teile wandern dann in den Gebrauchtmarkt. Ich sehe das positiv. Muss gleich mal schauen, welches E-Auto ich als nächstes nehme um die Abschreibung in der GMBH zu nutzen
Bautz
05.09.2024 um 10:36
Wie kann man so an der Realität vorbei bevorteilen. Viel wichtiger wäre es doch, günstige E-Autos weiter zu bezuschussen und so die Preisdifferenz zum Benziner obsolet zu machen.
Musicman
05.09.2024 um 11:38
Leute auch wenn Ihr Recht habt müsstet ihr doch zwischenzeitlich auch wissem, dass die deutsche Automobilindustrie günstig nicht kann. Daher ist es auch nicht gewollt zu unterstützen. Dies ist eine Subventionierung der deutschen teuren Autos.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert