Regierung ebnet Weg für E-Auto-Steuervorteile
Kurzer Rückblick: Nachdem die Regierung fast sämtliche Anreize zur Elektroauto-Beschaffung gekappt hatte, stellte sie im Juli zumindest moderate Steueranreize in Aussicht: Erstens sollen Unternehmen, die E-Autos anschaffen, großzügigere steuerliche Abschreibungsregeln nutzen können. Zweitens soll bei der Dienstwagenbesteuerung der Deckel für den Brutto-Listenpreis bei E-Autos von 70.000 auf 95.000 Euro erhöht werden.
Ein Etappenziel auf dem Weg zur Einführung dieser Förderung ist nun genommen: Die Regierung hat am Mittwoch beschlossen, die vereinbarten steuerlichen Regelungen innerhalb des parlamentarischen Verfahrens in das sogenannte Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) aufzunehmen. Beim SteFeG handelt es sich um einen im Juli vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf, zu dem voraussichtlich Ende September der Bundesrat Stellung nimmt, ehe die endgültige Beschlussfassung ansteht.
Schauen wir uns die zwei Förderinstrumente noch kurz genauer an: Eine neue Sonderabschreibung soll dafür sorgen, dass Unternehmen die Investitionskosten für neue Elektro-Fahrzeuge schneller steuerlich geltend machen können. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Das soll „für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen sorgen“, wie es in einer begleitenden Mitteilung heißt. Die Regelung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
Zusätzlich wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge erweitert. Das heißt konkret: Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden. Beide Instrumente werden nach ihrer Einführung also rückwirkend gelten.
Das „Handelsblatt“ schrieb diese Woche, dass für die neuen Steuervorteile für Elektrofahrzeuge im kommenden Jahr wohl ein Betrag von 585 Millionen Euro reserviert werden soll. Das ging aus zwei Formulierungshilfen des Bundesfinanzministeriums hervor. Den Dokumenten zufolge soll das Budget anschließend moderat anwachsen und sich 2028 auf rund 650 Millionen Euro summieren. Der „Spiegel“ schreibt dagegen von 480 Millionen Euro in 2025 und einer Steigerung auf 540 Millionen bis 2028.
Klar ist: Die zweiteilige steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen ist Teil eins im Haushaltsentwurf 2025 enthaltenen Wachstumspakets. Die für Mittwoch anberaumten Beratungen des Kabinetts waren sowohl laut „Handelsblatt“ als auch laut „Zeit“ u.a. eine Reaktion auf die Alarmstimmung bei Volkswagen. Die Konzernspitze hatte diese Woche erstmals mögliche Werksschließungen und Entlassungen in Deutschland in den Raum geworfen – auch, weil die Elektroautos im Verhältnis wenig Gewinn einbringen.
zeit.de, bundesregierung.de
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