Madrid verbannt Miet-Tretroller aus der Stadt

Nach Paris verbietet mit Madrid eine weitere europäische Hauptstadt die Vermietung von E-Tretrollern. Die Lizenzen der derzeit in Madrid tätigen Anbieter Lime, Dott und Tier Mobility sollen ab Oktober aufgehoben werden. Neue Erlaubnisse für andere Betreiber sind zudem nicht geplant.

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Bild: Tier Mobility

Wie der „Spiegel“ berichtet, hätten die drei Betreiber laut dem Bürgermeister José Luis Martínez-Almeida „die Bedingungen zur Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der älteren“ in der spanischen Hauptstadt nicht erfüllt. Die Anbieter wären zudem nicht in der Lage gewesen, mit entsprechender Technik zu steuern, wo die E-Tretroller fahren oder abgestellt werden dürften. Auch die fehlende Unfallversicherung wurde kritisiert. „Es wurde festgestellt, dass der Markt nicht in der Lage ist, die vom Büro des Bürgermeisters festgelegten Anforderungen zu erfüllen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten“, heißt es aus dem Rathaus.

Seit dem Frühjahr 2023 war es nur noch drei Unternehmen gestattet, in Madrid E-Tretroller zum Verleih anzubieten. Nun müssen auch Lime, Dott und Tier Mobility alle E-Tretroller aus der spanischen Hauptstadt entfernen. Die drei Anbieter haben jedoch nun 20 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.

Bereits seit September letzten Jahres können in Paris keine E-Tretroller mehr ausgeliehen werden. Insgesamt waren dort rund 15.000 Exemplare zur Miete verfügbar. Parallel zum Aus in Paris wurde hingegen in Rom die Anzahl der E-Tretroller-Verleiher von neun auf drei Anbieter reduziert. Zudem dürfen die drei übrig gebliebenen Unternehmen (Bird, Dott und Lime) seitdem jeweils nur noch 3.000 E-Tretroller anbieten.

Hierzulande sorgte zuletzt im April das Verbot von Miet-Tretroller in Gelsenkirchen für Aufmerksamkeit. Bis zum 20. April mussten die beiden Anbieter Bolt und Tier ihre E-Tretroller aus der Stadt entfernen. Die Stadt hatte von den Anbietern zuvor verlangt, dass Nutzer sich mit einem Personalausweis oder ihrem Führerschein beim Leihdienst registrieren müssten, bevor sie den Dienst nutzen können – was diese jedoch ablehnten. 

spiegel.de

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