Verkehrsministerium prüft drei Bescheide bei H2-Förderung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) hat seinen Abschlussbericht zu den Compliance-Vorwürfen „gegen den ehemaligen Abteilungsleiter Grundsatz und die Förderpraxis im Bereich Wasserstoff“ vorgelegt – also die „Wasserstoff-Affäre“ um den 2024 entlassenen Abteilungsleiter Klaus Bonhoff. Konkret gehe es um Förderungen des BMDV „im Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten, die in der letzten Legislaturperiode, im Jahr 2021, durch das damalige BMVI auf den Weg gebracht wurden“, wie das Ministerium mitteilt.
Bei den internen Untersuchungen hat das BMDV „tatsächliche Anhalthaltpunkte für die Verletzung von Dienstpflichten“ festgestellt. Das betreffe zwei Mitarbeiter des Ministeriums, die aber namentlich nicht genannt werden. „Es besteht aufgrund der Feststellungen der Innenrevision der Verdacht, dass die zwei Mitarbeiter u.a. gegen die unparteiische Amtsführung, gegen die Treuepflicht sowie gegen die Auskunfts- und Wahrheitspflicht verstoßen haben.
Die Personalabteilung des BMDV hat ausgehend von diesen Feststellungen ein disziplinarrechtliches Verfahren eingeleitet“, so das Ministerium. Das entsprechende Eröffnungsschreiben sei beiden Mitarbeitern übermittelt worden, damit läuft das Verfahren nach den Vorgaben des Bundesdisziplinargesetzes. In diesem Zuge haben die Betroffenen dann auch die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Drei Förderbescheide im Fokus
In der Mitteilung macht das BMDV aber keinerlei Angaben zu den genauen Vorwürfen oder auch der Position bzw. Zuständigkeit der Betroffenen. Im Zuge der politischen Aufarbeitung der Wasserstoff-Affäre hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) im Februar 2024 Klaus Bonhoff entlassen und Adam Mutwil, Leiter des Referats G 25 (Wasserstoff und Brennstoffzellen in der Mobilität) in das Referat Eisenbahn versetzt. Im Mai 2024 wurde das Wasserstoff-Referat dann de facto aufgelöst.
Hintergrund ist eine Vergabe von Fördermitteln in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro für das Innovationscluster HyMobility an den Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV). Mit dem Geld sollte eine Kommunikationsplattform für Wasserstoff-Mobilität unterstützt werden. Klaus Bonhoff, der lange Jahre die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) geleitet hat und noch unter dem Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ins BMDV berufen wurde, gilt in der Branche als Verfechter eben jener Technologie.
Der Vorwurf: Als Abteilungsleiter soll sich Klaus Bonhoff Ende 2021 für die Förderung und den möglichst kurzfristigen Förderbescheid starkgemacht haben. Pikant: Den Antrag eingereicht hat DWV-Chef Werner Diwald – ein persönlicher Freund von Klaus Bonhoff. Man kennt sich seit Jahren, beruflich wie privat. Mails zwischen den beiden, die im „Spiegel“ öffentlich wurden, belegen, wie sich der zur Neutralität verpflichtete Abteilungsleiter auf Referatsebene (also beim damaligen Referatsleiter Adam Mutwil) für die Bewilligung eingesetzt hat.
Diese vermutete Einflussnahme hat Zweifel an der Vergabe weiterer Wasserstoff-Fördergelder aufkommen lassen. Genau das hat das BMDV daher ebenfalls untersuchen lassen. In einem Fall hatte sich „aufgrund der Feststellungen der Innenrevision der Verdacht erhärtet, dass in unzulässiger Weise Einfluss auf die Bewilligung genommen wurde“. Daher hatte das BMDV im Mai eine externe rechtliche Überprüfung dieser Förderentscheidung veranlasst und den Projektträger zeitgleich aufgefordert, keine weiteren Auszahlungen anzuweisen.
Das Rechtsgutachten liegt seit Mitte August vor: „Nach dem Ergebnis des anwaltlichen Gutachtens ist der Förderbescheid formell und materiell rechtswidrig.“ Daher hat das BMDV das Gutachten auch dem zuständigen Projektträger übermittelt. „Dieser wird kurzfristig das für eine Aufhebung eines Bewilligungsbescheides gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren einleiten“, teilt das Ministerium mit. „An dessen Abschluss kann die vollständige Rückforderung der bislang ausgezahlten Fördermittel stehen.“
Und: In zwei weiteren Fällen hätten sich „erst im Verlauf der weiteren Prüfungen durch die Innenrevision“ neue Erkenntnisse ergeben, die zu Zweifeln an der Rechtsmäßigkeit von dieser beiden Förderbescheide geführt haben. Daher hat das BMDV auch hier Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, diese liegen aber noch nicht vor. In beiden Fällen werden bis zum Abschluss der Prüfung keine weiteren Gelder ausgezahlt. Mit dem Verweis auf die laufenden Verfahren wird das BMDV keine näheren Angaben zu den Projekten machen.
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