Bund fördert wieder E-Lastenräder – mit bis zu 3.500 Euro
Neue Förderanträge können Gewerbetreibende ab dem 1. Oktober 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Eine Einreichungsfrist gibt es nicht. Sprich: Anträge können über die gesamte Programmlaufzeit abgegeben werden. Auch ein Budget für die E-Lastenrad-Förderung wird nicht genannt. Antragsteller müssen nur beachten, dass sie die Bestellung bzw. den Kauf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides auslösen. Schon gekaufte Einheiten werden also nicht nachträglich bezuschusst. Das elektronische Antragsformular wird am 1. Oktober auf der BAFA-Webseite zur Verfügung gestellt.
Klar ist außerdem: Die Förderquote beträgt weiterhin 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei sich der Maximalbetrag auf 3.500 Euro je Rad erhöht. Damit sollen auch größere E-Lastenräder für den Transport lukrativ werden. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Hochschulen. Ausgeschlossen sind dagegen Private, Vereine, Kommunen, Stadt- und Landkreise sowie deren Einrichtungen, etwa kommunale Eigenbetriebe.
Wichtig: Nicht jedes Modell wird subventioniert. Die förderfähigen E-Lastenfahrräder werden in einer Positivliste geführt, die fortlaufend durch das BAFA aktualisiert wird. Für alle Exemplare gilt, dass sie Höchstens 250 Watt elektrische Antriebsunterstützung haben dürfen.
Laut der Bundesregierung konnten im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie bisher Förderzusagen von rund 17,5 Millionen Euro für knapp 11.800 E-Lastenfahrrräder erteilt werden. Anfang Dezember 2023 wurde der Zuschuss allerdings ausgesetzt, dann zwar noch einmal Ende Januar 2024 eingeführt, aber dieses Comeback der Förderung währte nur bis Ende Februar 2024. Zum Aus kommentierte die Regierung, dass man den weiteren Umgang mit der Förderrichtlinie prüfen wolle.
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