Bund fördert wieder E-Lastenräder – mit bis zu 3.500 Euro

Die Bundesregierung nimmt die Ende Februar 2024 eingestellte Förderung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wieder auf. Die maximale Fördersumme erhöht sich dabei von 2.500 auf 3.500 Euro pro Rad.

Bild: Isicargo

Neue Förderanträge können Gewerbetreibende ab dem 1. Oktober 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Eine Einreichungsfrist gibt es nicht. Sprich: Anträge können über die gesamte Programmlaufzeit abgegeben werden. Auch ein Budget für die E-Lastenrad-Förderung wird nicht genannt. Antragsteller müssen nur beachten, dass sie die Bestellung bzw. den Kauf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides auslösen. Schon gekaufte Einheiten werden also nicht nachträglich bezuschusst. Das elektronische Antragsformular wird am 1. Oktober auf der BAFA-Webseite zur Verfügung gestellt.

Klar ist außerdem: Die Förderquote beträgt weiterhin 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei sich der Maximalbetrag auf 3.500 Euro je Rad erhöht. Damit sollen auch größere E-Lastenräder für den Transport lukrativ werden. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Hochschulen. Ausgeschlossen sind dagegen Private, Vereine, Kommunen, Stadt- und Landkreise sowie deren Einrichtungen, etwa kommunale Eigenbetriebe.

Wichtig: Nicht jedes Modell wird subventioniert. Die förderfähigen E-Lastenfahrräder werden in einer Positivliste geführt, die fortlaufend durch das BAFA aktualisiert wird. Für alle Exemplare gilt, dass sie Höchstens 250 Watt elektrische Antriebsunterstützung haben dürfen.

Laut der Bundesregierung konnten im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie bisher Förderzusagen von rund 17,5 Millionen Euro für knapp 11.800 E-Lastenfahrrräder erteilt werden. Anfang Dezember 2023 wurde der Zuschuss allerdings ausgesetzt, dann zwar noch einmal Ende Januar 2024 eingeführt, aber dieses Comeback der Förderung währte nur bis Ende Februar 2024. Zum Aus kommentierte die Regierung, dass man den weiteren Umgang mit der Förderrichtlinie prüfen wolle.

bafa.de, bafa.de, klimaschutz.de

5 Kommentare

zu „Bund fördert wieder E-Lastenräder – mit bis zu 3.500 Euro“
Frank Lange
01.10.2024 um 09:03
Förderung leider wieder NUR für Gewerbetreibende . Frechheit
Wolfbrecht
01.10.2024 um 11:40
Bei der Förderung v.a. der gewerblichen Fahrzeuge nehme ich mal an, dass der Umwelt-Nutzen durch häufigen/längeren Gebrauch höher ist, als der von privat genutzten eLastenrädern.
kay
01.10.2024 um 14:10
Die Autolobby muss stark seinDas man NUR gewerbliche Anschaffungen subventioniert.Otto Normalverbraucher soll sich gefälligst ein Pkw kaufenSchade
Julia mohr
01.10.2024 um 21:59
Wieso werden Vereine nicht unterstützt?!
Battie
05.10.2024 um 20:05
Die Verwendungsmöglichkeiten von E-Lastenrädern in der Praxis sind doch - gemessen am Kaufpreis - sehr begrenzt, insbesondere auch, wenn mal kleine E-Autos zahlreicher und günstiger angeboten werden als jetzt. Nicht zu vergessen stets flexibler und in fast jeder Hinsicht vorteilhafte Alternative sind zudem E-Fahrräder mit Anhänger. Da will mir auch als wirklich begeisterter Radfahrer der Hype um Lastenräder nach wie vor nicht so recht einleuchten

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