Smatrics ist nun auch Eichstelle für Ladestationen

Ladespezialist Smatrics kann ab sofort in ganz Österreich und herstellerunabhängig das Eichen von Ladestationen übernehmen. Das Unternehmen gehört damit nach eigenen Angaben landesweit zu den ersten Firmen, die als Eichstelle für Ladestationen ermächtigt sind.

Bild: SMATRICS

Smatrics ist seit dem 27. September berechtigt, sowohl Erst-, Neu- als auch Nacheichungen für Hersteller sämtlicher Geräte in Österreich durchzuführen. Der Bedarf, Ladepunkte zu eichen, ist in Österreich groß, so das Unternehmen. Denn bisher gab es nur eine private Stelle, die diesen Service übernehmen konnte. Angesichts von mehr als als 24.000 öffentlichen Ladepunkten drohte in Österreich also ein Engpass.

„Als Smatrics setzen wir uns für eine korrekte energiebasierte Abrechnung ein. Selbst Eichstelle zu werden, war der nächste logische Schritt, da es hier zurzeit noch zu wenig Kapazitäten für alle Ladestationen in Österreich gibt“, zeigt sich Smatrics-CEO Hauke Hinrichs erfreut.

Die Eichung von Ladestationen ist zwar in der Regel zehn Jahre gültig, durch Reparaturen mit Eichplombenverletzung kann aber eine Neueichung fällig werden – beispielsweise beim Tausch des Ladekabels oder des Displays. Ein besonderes Augenmerk soll laut Smatrics aber vor allem auf nicht geeichten Ladepunkten mit einer Ausnahmegenehmigung bis 2026 liegen, die jetzt am Zug seien: „Es ist wichtig, dass Betreiber:innen, deren Ladestationen bei der Umstellung der Abrechnung nach Kilowattstunde nicht geeicht waren, ihr Geschäft aufrechterhalten können – und das unter rechtskonformen und verlässlichen Bedingungen. Eine unkomplizierte, rasche Ersteichung ist hierfür entscheidend“, betont Hinrichs.

Zum Hintergrund: Mit der seit 1. Juni 2023 geltenden neuen Verordnung des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen über „Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge“ hat der Gesetzgeber in Österreich erstmals unter anderem allgemeingültige technische Vorgaben für Ladegeräte geschaffen. Damit wird definiert, unter welchen Voraussetzungen an einer Ladestation im Land nach Kilowattstunde verrechnet werden darf. Mit der verpflichteten Eichung der Ladestationen ist rechtlich sichergestellt, dass die Verrechnung der bezogenen Energie korrekt ist.

smatrics.com

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