Tesla: Brandenburger Umweltamt erteilt erste Teilgenehmigung für Grünheide-Ausbau

Tesla hat vom Land Brandenburg grünes Licht für einen ersten Schritt zum Ausbau seines Werks in Grünheide bekommen. Das Landesumweltamt hat eine erste Teilgenehmigung erteilt.

Bild: Tesla

Wie das Umweltministerium schreibt, umfasst die erste Teilgenehmigung unter anderem eine „weitere große Halle zur Unterbringung der zusätzlichen Produktionseinheiten“ sowie „Änderungen und die Optimierung an den bereits errichteten Produktionsanlagen“. Sprich: Mit den Maßnahmen aus dieser Teilgenehmigung soll bereits die Produktionskapazität erhöht werden.

Wie viele Autos Tesla nach Abschluss der nun genehmigten Arbeiten in Grünheide bauen könnte, geht aus der Mitteilung aber nicht hervor. Das Umweltministerium wiederholt nur die lange bekannte Aussage, wonach Tesla die Produktionskapazität von derzeit 500.000 auf „zukünftig“ eine Million Fahrzeuge pro Jahr erhöhen will. Im Geschäftsbericht für das zweite Quartal 2024 hatte Tesla für die Giga Berlin eine unveränderte Produktionskapazität von 375.000 Fahrzeugen pro Jahr angegeben – derzeit wird nur das Model Y in dem Werk gebaut, inklusive der für Europa neuen Siebensitzer-Version.

Die aktuelle Teilgenehmigung betrifft nur Flächen, die bereits im Eigentum von Tesla sind – weitere Rodungen sind derzeit also nicht geplant bzw. erforderlich. „Es werden keine Flächen im angrenzenden Gebiet des Bebauungsplan 60 in Anspruch genommen, in dem sich derzeit auch das Protestcamp der Initiative ‚Tesla stoppen“‘befindet“, so das Ministerium.

Konkret geht es um fünf Maßnahmen:

  • die Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen wie die Fertigung Batteriepack 2 und die Fertigung Antrieb 2,
  • die Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen wie die zentrale Entsorgung für feste Abfälle und ein temporäres Abfalllager,
  • die Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb, wie beispielsweise ein kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, ein Labor für Batteriezelltests, Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle,
  • Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen, darunter ein Gefahrstofflager, Auslieferungszentrum, Betriebsarztzentrum, die Errichtung und der Betrieb von Infrastrukturanlagen wie Logistikflächen,
  • temporäre Parkflächen.

Die aktuelle Teilgenehmigung hat eine lange Vorgeschichte. Tatsächlich hat Tesla bereits am 15. März 2023 den Änderungsgenehmigungsantrag beim Landesamt für Umwelt eingereicht, um die Erweiterung des Werks zu starten. Beantragt wurde zugleich die Unterteilung des gesamten Änderungsvorhabens in mehrere Teilgenehmigungsabschnitte.

Aber selbst diese nun erfolgte, erste Teilgenehmigung ist nur die Bestätigung für Arbeiten, die bereits laufen. Denn bereits im Juli hatte Tesla die Vorab-Genehmigung erhalten, vorzeitig mit den Baumaßnahmen für die große Halle und die Optimierung der bestehenden Anlagen zu beginnen. Aber: Wäre das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren anders ausgegangen, hätte Tesla die Arbeiten auf Basis der Vorab-Genehmigung rückgängig machen müssen.

mluk.brandenburg.de

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