Tibber erlässt Grundgebühr / Kooperation mit Ford

Der digitale Ökostromanbieter Tibber erlässt PV-Anlagen- und Elektroauto-Besitzern für drei Jahre die eigene Grundgebühr. Die Bestellung eines Smart Meters beim zuständigen Messstellenbetreiber übernimmt das Unternehmen auf Wunsch ebenfalls. Darüber hinaus kooperieren Tibber und Ford beim Smart Charging.

Laut einer Pressemitteilung gilt das Angebot bis zum 31. Dezember 2024. Kunden müssen bei Abschluss eines Stromvertrags nur angeben, ob sie eine PV-Anlage oder ein E-Auto besitzen. Dann entfällt die Tibber-Gebühr in Höhe von 5,99 Euro pro Monat für einen Zeitraum von drei Jahren. Die monatlichen Netznutzungs- und Messstellengebühren fallen jedoch weiterhin an.

Ohne Smart Meter können Interessenten nur anhand der durchschnittlichen Börsenstrompreise eines jeweiligen Monats abgerechnet werden. Wer sich für den Tarif mit stündlicher Abrechnung entscheiden will,  muss ein Smart Meter besitzen. Ist noch keiner installiert, muss zunächst einer beim Netzbetreiber/Messstellenbetreiber beantragt werden.

Zumindest Kunden, die in Deutschland zukünftig am „Grid Rewards“-Programm teilnehmen wollen, hat Tibber nach ihrem Smart-Meter-Wunsch befragt. Bei Kunden, die auf ein intelligentes Messsystem wechseln wollen, übernimmt der Ökostromanbieter die Bestellung des Smart Meters beim zuständigen Messstellenbetreiber. Wann oder ob überhaupt der neue Zähler installiert wird, darauf hat Tibber allerdings keinen Einfluss.

Ferner hat das Unternehmen den Startschuss seiner bereits Ende letzten Jahres angekündigten Partnerschaft mit Ford verkündet. Bisher sollen die rein elektrischen Modelle Ford Mustang Mach E, Explorer und Capri über eine Schnittstelle direkt in die Tibber-App integriert werden können. Doch auch für alle weiteren neuen E-Modelle des US-Autobauers soll die Funktion zur Verfügung stehen. Die Integration in die Tibber-App soll Kunden das automatisierte Laden eines Ford-Stromers in Zeiträumen ermöglichen, in denen der Strom grün und günstig ist.

Quelle: Info per E-Mail

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