Bundesrat spricht sich für beschleunigtes Hochfahren der E-Mobilität aus
Den Antrag, den die Länder-Kammer in ihrer Sitzung am 18. Oktober beschlossen hat, hatten die Länder Saarland und Niedersachsen gemeinsam eingebracht. Mit der Entschließung spricht sich der Bundesrat nachdrücklich für ein beschleunigtes und beständiges Hochfahren der E-Mobilität aus. Nur so könne Deutschlands Automobilsektor weiterhin auf dem Weltmarkt konkurrieren, heißt es in der Mitteilung des Bundesrats zur Sitzung am Freitag. Die Themen zur Autoindustrie wurden unter dem Tagesordnungspunkt 15 diskutiert.
Die Initiative der Bundesregierung, elektrische Dienstwagen zu fördern, sei begrüßenswert – es seien „jedoch größere Schritte erforderlich, um Elektrofahrzeuge endgültig zu etablieren und die CO2-Emissionen zu senken“, heißt es dort weiter. Daher solle die Bundesregierung die Wiedereinführung der E-Auto-Prämie prüfen – im Zuge der Haushaltskrise war der Umweltbonus im Dezember 2023 vorzeitig und quasi ohne Vorlaufzeit eingestellt worden. „Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird“, so die Länder-Kammer. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.
Auch Ladeinfrastruktur soll wieder gefördert werden
In den Erläuterungen zu der Entschließung wird neben der Wiedereinführung der E-Auto-Prämie („oder die Einführung gleichgelagerter Förderinstrumente, die sowohl soziale als auch klimatische Aspekte berücksichtigen“) auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur erwähnt, um die Förderung der Elektromobilität zu erhöhen und die Klimaziele zu erreichen. Für die Errichtung von Ladestationen sei auch der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze bedeutsam und sollte daher zeitlich und inhaltlich synchronisiert erfolgen. Das initiale E-Lkw-Ladenetz an deutschlandweit rund 350 Rastplätzen wird vom Bundesrat begrüßt.
Komplette Einigkeit gab es aber nicht. Drei Ausschüsse haben Änderungen im Vergleich zu der vom Saarland und Niedersachsen eingereichten Version empfohlen. So stellen der federführende Wirtschaftsausschuss und der Verkehrsausschuss fest, dass die CO2-Flottenemissionsziele der EU einen Standort- und Wettbewerbsnachteil für die deutsche und europäische Autoindustrie darstellen“. Dabei werde nicht die Erreichung der beschlossenen Flottenemissionsgrenzwerte infrage gestellt, sondern der Weg dorthin. „Die Bundesregierung soll deshalb gebeten werden, sich gegenüber der Kommission für die Umwandlung der Zielerreichung von harten Stufen in einen linearen Absenkungspfad, der dem erwartbaren Markthochlauf von Elektrofahrzeugen entspricht, einzusetzen“, heißt es in dem Schreiben.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit möchte unter anderem sicherstellen, dass bei der Auswahl der Förderinstrumente, wie zum Beispiel einer möglichen Wiedereinführung von Kaufanreizen, sowohl soziale sowie Klimaschutz-Aspekte gestärkt als auch eine Gegenfinanzierung in Form einer schrittweisen Angleichung der Besteuerung von Diesel-Kraftstoff an das Niveau von Benzin ins Auge gefasst werde.
Und: „Der Ausschuss ist zudem der Ansicht, dass die Möglichkeit des Ladens während der Fahrt auf bestimmten Strecken per Oberleitung geprüft werden sollte, da es die Synchronisation der Ladezeiten mit den Pausenzeiten der Fahrerinnen und Fahrer weniger stark erforderlich mache und insgesamt die Pünktlichkeit von Verkehren erhöhen könne.“
Die Länder bezeichnen es als „besorgniserregend, dass die inländische Produktion und die Zahl der Neuzulassungen derzeit immer noch unter den Zahlen des Vorkrisenjahres 2019“ liegen. „Insbesondere bei E-Fahrzeugen werde ein starker Rückgang der Neuzulassungen gegenüber dem Vorjahr erwartet. Daher bedürfe es einer besonderen Kraftanstrengung, um wie geplant 15 Millionen vollelektrische Pkw bis zum Jahr 2030 zuzulassen und die damit verbundenen Klimaschutzziele zu erreichen“, teilt der Bundesrat mit.
bundesrat.de, bundesrat.de (Erläuterungen als PDF)
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