Bund verlängert Ausschreibung für 130 Lkw-Ladeparks

Die Einreichungsfrist zu der Mitte September gestarteten Ausschreibung für Lkw-Ladeparks an unbewirtschafteten deutschen Autobahn-Rastanlagen wurde verlängert. Obwohl die Frist eigentlich Mitte Oktober bereits abgelaufen war, sind nun Anträge bis zum 8. November möglich.

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Bild: MAN

In der ursprünglichen Ausschreibung galt eine Einreichungsfrist bis zum 18. Oktober um 12 Uhr. Diese EU-weite Ausschreibung mit der Kennziffer 553148-2024 wurde nun durch die Fassung 619037-2024 ersetzt. Der hauptsächliche Unterschied: Teilnahmeanträge können jetzt bis Freitag, den 8. November 2024 um 12 Uhr gestellt werden. Nicht geändert hat sich jedoch das voraussichtliche Datum, ab dem die Bewerber zur Abgabe eines detaillierteren Angebots aufgefordert werden sollen. Das ist weiterhin für den 18. November vorgesehen.

Warum die Frist verschoben wurde, geht aus der geänderten Ausschreibung nicht hervor – dort wurde ohne weiteren Kommentar nur das neue Datum eingetragen. Naheliegend ist aber, dass nicht genügend Teilnahmeanträge eingegangen sind.

Worum geht es? Bei der Mitte September veröffentlichten Ausschreibung war die Planung, Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Ladehubs für E-Lkw und -Busse auf unbewirtschafteten Rastanlagen das Ziel. Die rund 130 Standorte wurden in fünf Lose mit jeweils rund 25 Standorten aufgeteilt. Dort sollen Nutzfahrzeug-taugliche CCS-Ladepunkte mit mindestens 400 kW und MCS-Ladepunkte mit 1.000 kW Nennladeleistung errichtet werden.

Die Vergabe an Unternehmen erfolgt nun in einem mehrstufigen Verfahren, das von der Autobahn GmbH verantwortet wird. „Unternehmen, die über die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen zur Planung, Errichtung und zum Betrieb der Ladeinfrastruktur verfügen, sind eingeladen sich für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben“, schrieb der Bund im September. Die Zuschlagserteilung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen, wobei die Ladeinfrastruktur sukzessive bis 2030 implementiert sein soll.

Die eigentliche Vergabe der Aufträge erfolgt in Losen, wobei die Gewinner der Ausschreibung gleichermaßen die Planung, die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur verantworten müssen. Die voraussichtliche Vertragslaufzeit beträgt dabei acht Jahre, wobei dem Bund eine Verlängerungsoption um vier Jahre vorschwebt. Die Flächen der fünf Lose überschneiden sich, damit kein lokales Monopol entsteht.

Das Verkehrsministerium hat für das initiale E-Lkw-Ladenetz im ersten Schritt rund 350 Standorte vorgesehen. Davon sollen 130 an unbewirtschafteten und 220 an bewirtschafteten Rastplätzen entstehen. Dass zunächst nur die unbewirtschafteten Standorte ausgeschrieben werden, hat einen einfachen Grund:  Die laufende Klage der Unternehmen Tesla und Fastned gegen die Autobahn GmbH sorgt dafür, dass es derzeit keine Rechtssicherheit für den Ladeinfrastruktur-Aufbau an den Rastanlagen gibt. Bis zu einem Urteil ist der HPC-Ausbau – für Pkw und Lkw – dort quasi ausgebremst.

ted.europa.eu

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