EU setzt Sonderzölle für China-E-Autos in Kraft
Die von der Kommission beschlossene Verordnung soll am Mittwoch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und am Tag darauf, also Donnerstag, den 31. Oktober 2024 in Kraft treten. Damit folgt die Kommission ihrer eigenen Ankündigung nach der entscheidenden Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten über die Sonderzölle. Demnach muss die Durchführungsverordnung der Kommission mit den endgültigen Untersuchungsergebnissen bis spätestens 30. Oktober 2024 im Amtsblatt veröffentlicht werden – was nun am Mittwoch geschehen soll.
Bei der Abstimmung hatte eine ausreichend große Mehrheit der EU-Staaten für die Pläne der Kommission gestimmt, Sonderzölle auf Elektroautos aus chinesischer Produktion zu erheben. Die EU sieht es nach der langen Antisubventionsuntersuchung als erwiesen an, dass einige Autobauer in China von der dortigen Regierung mit unzulässig hohen Subventionen unterstützt werden, weshalb diese Unternehmen ihre Produkte in Europa zu günstigeren Preisen anbieten können als die europäischen Unternehmen, die nicht entsprechend gefördert wurden. Daher richten sich die genauen Sonderzölle auch nach der Höhe der festgestellten Wettbewerbsverzerrung. Die Kommission hält daher die Ausgleichszölle für notwendig, um die Zukunft der Autoindustrie in der EU langfristig zu sichern.
Deutschland hatte gegen den Vorschlag gestimmt, da die Bundesregierung einen Handelskonflikt mit China fürchtet – und die möglichen Folgen für deutsche Autobauer und Zulieferer. Daher hatte sich Berlin um eine eigene Mehrheit bemüht, die von der Kommission im Juli vorgeschlagenen Zölle abzuwenden. Das ist aber nicht gelungen. Auch die weiteren Verhandlungen nach der EU-Abstimmung blieben somit erfolglos. Als eine Option galt, dass E-Auto-Händler Preisverpflichtungen eingehen und damit die Zölle abwenden können.
Offen ist, wie China auf den nun endgültigen Beschluss zum Inkrafttreten der E-Auto-Sonderzölle reagieren wird. Zuletzt gab es Berichte, wonach die Regierung in Peking Druck auf die staatlichen Autohersteller ausgeübt hatte, die Expansion in Europa zu stoppen, etwa Pläne zu möglichen Europa-Werken, um mit einer lokalen Produktion die Einfuhrzölle zu umgehen. Das soll sich aber vor allem um die damals noch laufenden Verhandlungen gedreht haben. Da diese nun gescheitert sind, ist auch die weitere Politik Chinas unklar.
Zusätzlich zu dem ohnehin geltenden Einfuhrzoll von zehn Prozent werden für E-Autos von BYD ab November zusätzlich 17,0 Prozent fällig, also 27,0 Prozent in Summe. Bei Geely sind es in der finalen Fassung 18,8 bzw. 28,8 Prozent, der Höchstsatz im Falle von SAIC beträgt 35,3 Prozent Sonder- und somit 45,3 Prozent Gesamtzoll. Eine Sonderregelung gibt es noch für Tesla: Der US-Autobauer betreibt die Giga Shanghai selbst und nicht in Form eines Joint Ventures mit einem chinesischen Hersteller. Daher hat Tesla auch weniger Förderungen in China erhalten und hat somit aus Sicht der EU-Kommission einen geringeren Wettbewerbsvorteil. Daher wurden hier 7,8 Prozent Sonderzoll und 17,8 Prozent in Summe festgelegt.
Alle anderen Hersteller müssen mindestens 21,3 Prozent Sonderzoll zahlen, wenn sie in China gebaute E-Autos in die EU importieren. Dieser Satz gilt, wenn die Hersteller mit der EU kooperiert haben. Haben sie das nicht, gelten die 35,3 Prozent. Für die deutschen Autobauer kommt es darauf an, ob sie kooperiert haben und wie es um ihre Joint-Venture-Partner steht. Bei SAIC-VW gilt etwa der Höchstsatz von 35,3 Prozent. Das ist in der Praxis aber nicht relevant, da SAIC-VW keine E-Autos nach Europa exportiert. Das Joint Venture mit JAC, Volkswagen Anhui, baut aber zum Beispiel den Cupra Tavascan für die Weltmärkte. Hier liegt der Sonderzoll bei 21,3 Prozent.
Update 30.10.2024: Wenige Stunden nach dem EU-Beschluss liegt auch eine erste Reaktion aus Peking vor. China sei mit den Zusatzzöllen „weder einverstanden noch akzeptiert es sie“. Das Land werde „alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die legitimen Rechte und Interessen der chinesischen Unternehmen entschieden zu schützen“, erklärte ein Sprecher des Handelsministerium in Peking. China habe eine Beschwerde im Rahmen des Streitbeilegungsmechanismus der Welthandelsorganisation (WTO) eingereicht.
ec.europa.eu, sueddeutsche.de, handelsblatt.com, spiegel.de, facebook.com (beide Update)
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