SAIC will gegen E-Auto-Sonderzölle klagen

SAIC Motor hat angekündigt, eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einreichen zu wollen, um seine Rechte und Interessen zu schützen. SAIC ist von dem höchsten Sonderzoll von 35,3 Prozent betroffen – und wirft der EU nun Fehler bei der Untersuchung vor.

Bild: MG Motor

Der chinesische Autokonzern ist der Ansicht, dass die Untersuchung der EU-Kommission „bei der Bestimmung der Subventionen falsch“ gewesen sei und „die Subventionssätze aufgebläht“ habe, indem wichtige Informationen und die Gegenargumente des Unternehmens ignoriert worden seien.

Den europäischen Markt aufgeben will SAIC aber nicht. Das Unternehmen gibt an, dass es „Maßnahmen zur Anpassung an die Handelshemmnisse“ ergreife und seine Bemühungen verstärken werde, neue Modelle mit unterschiedlichen Antriebsarten nach Europa zu bringen. Denn: Andere Antriebe sind von den Sonderzöllen nicht betroffen, SAIC könnte also etwa Hybride nach Europa exportieren, ohne bei der Einfuhr die hohen Sonderzölle zahlen zu müssen. Die SAIC-Marke MG bietet zum Beispiel den Kleinwagen MG3, das Kompakt-SUV ZS und das große SUV HS auch in Europa als Hybrid an.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung werden für SAIC bei der Einfuhr von Elektroautos ab sofort 45,3 Prozent Zoll fällig – zehn Prozent Einfuhrzoll gab es ohnehin schon, mit der neuen Regelung kommen bei dem Konzern aber noch 35,3 Prozent Sonderzoll hinzu. Damit wird für SAIC der höchste Sonderzoll fällig.

Die EU-Kommission hat in der Ende 2023 eingeleiteten Antisubventionsuntersuchung überprüft, ob chinesische Autobauer dank unzulässiger Subventionen durch den chinesischen Staat ihre Elektroautos günstiger anbieten können als europäische Hersteller, die nicht die entsprechenden Förderungen erhalten haben. Das wäre aus Sicht der Kommission ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil. Das Ergebnis dieser Untersuchung: Im Schnitt könnten chinesische Hersteller aufgrund der Förderung ihre Elektroautos 20 Prozent günstiger anbieten.

Doch die Sonderzölle werden nicht pauschal erhoben, sondern in einigen Fällen eben herstellerspezifisch – der genaue Zollsatz soll sich laut der EU-Darstellung auf die Hohe erhaltenen Subventionen beziehen, die eben in jener Untersuchung festgestellt wurden. Wer mehr gefördert wurde, soll nun auch zum Ausgleich höhere Zölle zahlen, so die Logik. Und noch vor Abschluss des Verfahrens hatte die Kommission den drei Herstellern BYD, Geely und SAIC mangelnde Kooperation vorgeworfen – etwa zu Subventionen, zum Betrieb und den Lieferketten.

Genau an diesem Punkt sieht sich SAIC offenbar ungerecht behandelt. Oder sieht zumindest eine juristische Möglichkeit, gegen die Sonderzölle vorzugehen. Ob die Klage, sobald sie dann tatsächlich eingereicht wird, Aussicht auf Erfolg hat, ist offen.

reuters.com

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