E-Auto-Zölle: China reicht Klage bei WTO ein
Mit diesem Schritt hatte die Regierung in Peking bereits gedroht, nachdem die EU-Kommission Ende Oktober ihrerseits beschlossen hatte, die E-Auto-Zölle tatsächlich in Kraft zu setzen. Unmittelbar nach dem Beschluss der Eu-Kommission hatte ein Sprecher des chinesischen Handelsministeriums noch angegeben, dass man „im Rahmen des Streitbeilegungsmechanismus der WTO Beschwerde eingereicht“ habe – China sei „mit der Entscheidung weder einverstanden noch akzeptiert es sie“.
Jetzt erklärte das Ministerium: „Um die Entwicklungsinteressen der Elektrofahrzeugindustrie und die globale Zusammenarbeit bei der grünen Transformation zu schützen, hat China beschlossen, Klage gegen die endgültigen Antisubventionsmaßnahmen der EU einzureichen.“ Die WTO bestätigte den Eingang der Klage, äußerte sich aber nicht weiter dazu.
Damit gehen die Chinesen einen Schritt weiter. Bereits im August, also während die Verhandlungen über die damals noch vorläufigen Sonderzölle liefen, hatte China vor der WTO ein Streitschlichtungsverfahren angestrengt. Eine Verhandlungslösung ist aber bisher gescheitert.
Ganz vom Tisch ist sie aber wohl noch nicht: Denn das WTO-Verfahren sieht als ersten Schritt Konsultationen vor. Erst nach 60 Tagen kann ein WTO-Gremium zur Entscheidung des Streits aufgefordert werden. Daher soll „demnächst“ eine Delegation der EU nach China reisen, um möglicherweise doch noch einen Kompromiss mit Peking zu finden, wie es in mehreren Berichten heißt. In diesem Zusammenhang werden auch weiter Mindestpreisverpflichtungen für die Hersteller genannt, welche die EU-Zölle überflüssig machen sollen. Die EU hatte solche Mindestpreise bei den bisherigen Verhandlungen abgelehnt.
Genau um die Preise dreht sich der ganze Streit: Die EU sieht es nach der rund ein Jahr dauernden Antisubventionsuntersuchung als erwiesen an, dass chinesische E-Auto-Hersteller derart vom Staat subventioniert wurden, dass sie ihre Fahrzeuge (auch in Europa) deutlich günstiger anbieten können als etwa europäische Hersteller, die nicht in diesem Maß gefördert wurden. Die Sonderzölle richten sich laut der EU auch nach der Höhe der festgestellten Subvention – und fallen daher für SAIC höher als als etwa für BYD oder Tesla. SAIC hat seinerseits bereits rechtliche Schritte angekündigt.
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