Düsseldorf: Ordnungsamt ahndet Ladesäulen-Verstöße – und erwischt vorrangig E-Autos
Wie die Stadt mitteilt, hat das Ordnungsamt bei seinen Kontrollen in der vergangenen Woche genau 194 Verwarnungen ausgesprochen, darunter 50 für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Dreiviertel der Verstöße an den Ladesäulen entfiel dagegen auf E-Autos. „Überwiegend wurde die notwendige Parkscheibe nicht ausgelegt. Der geringere Anteil erhielt eine Verwarnung wegen fehlender Ladetätigkeit“, teilt die Düsseldorfer Verwaltung mit. Von den 14 Fahrzeugen, die abgeschleppt wurden, seien sechs Verbrenner und acht E-Autos gewesen, die die Ladesäulen blockierten.
Die Kontrollen werden weitergehen, teilt die Stadt mit. Sie sollen sicherstellen, dass „die Ladesäulen ordnungsgemäß genutzt werden“. Die meisten Stellflächen an Ladesäulen seien mit dem Verkehrszeichen 314 (blaues „P“) ausgeschildert und erlaubten das Parken für E-Fahrzeuge nur während des Ladevorgangs für maximal 1 bzw. 4 Stunden, ruft das Düsseldorfer Ordnungsamt in Erinnerung. Nur wenige Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) beschildert, was das Parken während des Ladens nur für E-Fahrzeuge erlaubt. „In beiden Fällen ist das Parken grundsätzlich nur zum Laden erlaubt“, betonen die Ordnungshüter.
duesseldorf.de
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