LichtBlick eMobility bewirbt sich auf E-Lkw-Ladenetz
„Mit großer Freude haben wir uns für die Ausschreibung zur Lkw-Schnellladeinfrastruktur beworben!“, schreibt LichtBlick in einer kurzen Info, die electrive vorliegt. „Wir sind bereit, den Wandel im Depot und auf der Langstrecke zu unterstützen!“, heißt es weiter.
Auf Nachfrage bestätigt Sebastian Ewert, Geschäftsführer von LichtBlick eMobility, dass sich das Unternehmen auf alle fünf Lose beworben hat. „Alle Lose waren nach einer wirtschaftlichen Prüfung attraktiv, deshalb haben wir uns beworben“, sagt Ewert. Was für LichtBlick interessant ist: Bei dem E-Lkw-Ladenetz soll auch das sogenannte Durchleitungsmodell umgesetzt werden, für das sich das Unternehmen nach eigenen Angaben „seit über einem Jahrzehnt“ einsetzt, „da dies für Transparenz und Wettbewerb an der Ladesäule sorgt“.
Bei der Mitte September veröffentlichten Ausschreibung war die Planung, Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Ladehubs für E-Lkw und -Busse auf unbewirtschafteten Rastanlagen das Ziel. Die rund 130 Standorte wurden in fünf Lose mit jeweils rund 25 Standorten aufgeteilt. Dort sollen Nutzfahrzeug-taugliche CCS-Ladepunkte mit mindestens 400 kW und MCS-Ladepunkte mit 1.000 kW Nennladeleistung errichtet werden. Die Flächen der fünf Lose überschneiden sich, damit kein lokales Monopol entsteht.
Ursprünglich waren Anträge bis zum 18. Oktober möglich, später wurde die Einreichungsfrist ohne weitere Information bis zum 8. November verlängert. Naheliegend war, dass nicht genügend Teilnahmeanträge eingegangen sind – was so auch inzwischen gegenüber electrive nochmals bestätigt wurde.
Mit LichtBlick ist nun vorab zumindest ein Bewerber bekannt, der in dem mehrstufigen Verfahren teilnehmen will. Bis zu einem Zuschlag wird es aber noch dauern, der wird für die zweite Jahreshälfte 2025 erwartet.
Das Verkehrsministerium hat für das initiale E-Lkw-Ladenetz im ersten Schritt rund 350 Standorte vorgesehen. Davon sollen 130 an unbewirtschafteten und 220 an bewirtschafteten Rastplätzen entstehen. Dass zunächst nur die unbewirtschafteten Standorte ausgeschrieben werden, hat einen einfachen Grund: Die laufende Klage von Fastned gegen die Autobahn GmbH sorgt dafür, dass es derzeit keine Rechtssicherheit für den Ladeinfrastruktur-Aufbau an den Rastanlagen gibt. Bis zu einem Urteil ist der HPC-Ausbau – für Pkw und Lkw – dort quasi ausgebremst.
Quelle: Info per E-Mail
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