Spanien feilt unter Hochdruck an E-Auto-Förderung für 2025
Ziel ist es laut einem Bericht von „El Mundo“, dass das neue Förderprogramm Anfang 2025 in Kraft treten kann. Allerdings soll die Regierung damit durch die zurückliegenden katastrophalen Überschwemmungen im Land im Verzug sein. Nähere Details zum Moves-III-Nachfolgeprogramm wie etwa das Gesamtbudget und die Höhe der Beihilfen sind noch nicht bekannt. Eine entscheidende Änderung soll aber sein, dass die staatliche Beihilfe künftig direkt zum Zeitpunkt des E-Auto-Kaufs ausgezahlt wird – denn bisher gibt es laut „El Mundo“ Wartezeiten von bis zu zwei Jahren bis zur tatsächlichen Auszahlung. Dieser Missstand hängt damit zusammen, dass für die Ausschüttung bisher die einzelnen Autonomen Gemeinschaften Spanien zuständig sind.
Das will die spanische Regierung mit dem neuen Programm ändern – was aber einfacher klingt, als es ist. Denn ursprünglich sollte die Auszahlung bereits zentral erfolgen. Doch infolge eines Urteils des Obersten Gerichtshofs wurden explizit die Autonomen Regionen in die Verantwortung genommen. Hintergrund ist, dass Moves III aus europäischen Mitteln finanziert wird. „El Mundo“ schreibt nun unter Berufung auf Quellen, dass die Regierung „nach einer Formel sucht, mit der sie die Autonomen Regionen umgehen kann“.
Auch weitere Schwächen der Förderung sollen angegangen werden, etwa die spätere Besteuerung der Umweltprämie oder die Verteilung der Mittel innerhalb Spaniens nach einer Bevölkerungsquote – und nicht nach der Nachfrage, was u.a. dazu führte, dass Andalusien in der ersten Verteilungsrunde 71 Millionen Euro (fast 18 % der Gesamtmittel) erhielt, während Madrid nur 57 Millionen (14 %) zustanden. Dabei wurden in Andalusien weniger als ein Sechstel der in Madrid verkauften Fahrzeuge nachgefragt.
Wir erinnern uns: Moves III wurde 2021 gestartet und im Dezember 2022 um 400 Millionen Euro auf ein Gesamtbudget von 1,2 Milliarden Euro ausgeweitet. Durch eine weitere Aufstockung in diesem Jahr hat das Programm ein Volumen von 1,55 Milliarden Euro erreicht. Die Höhe der Zuschüsse staffelt sich wie folgt: Batterie-elektrische und Wasserstoff-Pkw sowie Plug-in-Hybride mit mehr als 90 Kilometern E-Reichweite werden mit bis zu 7.000 gefördert, bei einer E-Reichweite von 30 bis 90 Kilometer gibt es noch bis zu 5.000 Euro. Nutzfahrzeuge (BEV, FCEV oder PHEV) qualifizieren sich für bis zu 9.000 Euro Beihilfe. Geringere Fördersätze gelten zudem für E-Motorräder, -Dreiräder und leichte E-Fahrzeuge.
Die spanische Regierung hatte Moves III zudem im Juni 2023 angepasst. Seitdem sind auch Gebrauchtfahrzeuge mit einem Höchstalter von zwölf Monaten förderfähig. Eine weitere Neuerung betraf die Änderung der maximalen Anzahl von geförderten Fahrzeugen pro Antragsteller: Sie stieg von bisher 50 auf 250 Einheiten, was die Erneuerung öffentlicher und gewerblicher Flotten voranbringen sollte. Zudem können Händler mehr Vorführwagen verkaufen.
Zusätzlich führte die spanische Regierung 2023 eine Steuererleichterung beim E-Auto-Kauf ein. Sie gilt für Privatleute und umfasst einem Abzug in Höhe von 15 Prozent der Einkommensteuer beim Kauf von Elektrofahrzeugen. Der maximale Abzug, der ab dem Zeitpunkt des E-Auto-Kaufs geltend gemacht werden kann, beträgt 20.000 Euro. Diese Steuererleichterung wird aber nun ebenfalls zum Jahresende auslaufen.
elmundo.es (auf Spanisch)
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