Ab April 2025 parken E-Autos in Bayern kostenlos
Bereits Mitte September gab es einen entsprechenden Vorstoß von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder, wonach nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München E-Autos künftig im gesamten Bundesland kostenlos geparkt werden dürften. Aus Sicht des CSU-Chefs ein probates Mittel, um einen Anreiz zum Kauf eines Elektroautos zu setzen.
Das sieht auch der Ministerrat so. Im Bericht zur gestrigen Kabinettssitzung wird daher von dem Bedarf neuer Anreize gesprochen, „um den Klimaschutz zu verbessern und den Kauf von E-Fahrzeugen attraktiver zu machen“. Der Ministerrat hat daher beschlossen, „dass elektrisch betriebene Fahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge) in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen für eine Dauer von drei Stunden kostenfrei parken können.“
Doch noch ist es nicht so weit. Um die Befreiung von Parkgebühren für diese Fahrzeuge umzusetzen, muss zuerst der § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) mit einer Änderungsverordnung entsprechend ergänzt werden. Die geplante Verordnung soll dann ab dem 1. April 2025 gelten und eine generelle Befreiung von Parkgebühren für die Dauer von drei Stunden vorsehen. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet.
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt, sollen Kommunen die Regelung nicht außer Kraft setzen können. Einen finanziellen Ausgleich werde es ebenfalls nicht geben. Den Kommunen würden durch die Änderung der Zuständigkeitsverordnung keine neuen Aufgaben entstehen.
Bisher erfolgen Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge in Bayern übrigens, „indem auf Grundlage der Parkgebührenordnungen mittels Verkehrszeichen und freigegebenen Zusatzzeichen eine Freistellung von der Verpflichtung der Errichtung einer Parkgebühr über eine zeitlich begrenzte Dauer ermöglicht wird“. Bislang war dies aber nur auf eben jenen gesondert gekennzeichneten Flächen erlaubt, wenn welche für diesen Zweck vorgesehen waren.
Mit der neuen Regelung wird das bisherige Modell aus München, wonach E-Fahrzeuge in der Stadt kostenlos parken können, nun bayernweit ausgerollt. In der Landeshauptstadt ist die Voraussetzung für das Gratis-Parken ein E-Kennzeichen. Ob dies auch bei der neuen Regelung für das gesamte Bundesland als Nachweis gelten wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Dies ist jedoch sehr wahrscheinlich, da es derzeit keine andere Möglichkeit gibt, zu überprüfen, ob ein geparktes Fahrzeug gebührenfrei abgestellt werden darf oder nicht.
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