Schweiz: Neue Verordnung regelt automatisiertes Fahren
Ab 2025 dürfen Fahrzeuge auf Schweizer Autobahnen automatisiert fahren –konkret gemäß Level 3 („bedingt automatisiert“). Dabei übernimmt das Auto vorübergehend die Quer- und die Längsführung, der Fahrer muss aber reaktionsbereit bleiben und auf Anforderung des Systems die Kontrolle wieder übernehmen können. In der Schweiz hatte das Parlament bereits im Frühling 2023 den Weg hin zu automatisiertem Fahren durch eine Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes (SVG) geebnet. Danach war der Bundesrat am Zug, der die Gesetzesbestimmungen in eine Verordnung gegossen hat. Diese ist nun fertig und soll im kommenden Frühjahr in Kraft treten.
Inhaltlich erlaubt die Verordnung drei Anwendungsfälle. Erstens, die Nutzung des erwähnten Autobahnpiloten gemäß Level 3. Ist dieser aktiviert, dürfen Fahrer das Lenkrad loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Ebenfalls erlaubt ist der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken. Dieser Anwendungsfall ist vor allem die Voraussetzung für weiterführende Pilotprojekte. Zudem ist künftig auch das automatisierte Parken ohne Anwesenheit des Fahrzeuglenkers innerhalb dafür definierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.
astra.admin.ch, 20min.ch
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