Schweiz: Neue Verordnung regelt automatisiertes Fahren

In der Schweiz hat der Bundesrat eine Verordnung verabschiedet, die das automatisierte Fahren im Land regelt. Sie tritt am 1. März 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrer eines automatisierten Fahrzeugs dann beispielsweise auf Autobahnen einen Piloten verwenden.

Ab 2025 dürfen Fahrzeuge auf Schweizer Autobahnen automatisiert fahren –konkret gemäß Level 3 („bedingt automatisiert“). Dabei übernimmt das Auto vorübergehend die Quer- und die Längsführung, der Fahrer muss aber reaktionsbereit bleiben und auf Anforderung des Systems die Kontrolle wieder übernehmen können. In der Schweiz hatte das Parlament bereits im Frühling 2023 den Weg hin zu automatisiertem Fahren durch eine Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes (SVG) geebnet. Danach war der Bundesrat am Zug, der die Gesetzesbestimmungen in eine Verordnung gegossen hat. Diese ist nun fertig und soll im kommenden Frühjahr in Kraft treten.

Inhaltlich erlaubt die Verordnung drei Anwendungsfälle. Erstens, die Nutzung des erwähnten Autobahnpiloten gemäß Level 3. Ist dieser aktiviert, dürfen Fahrer das Lenkrad loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Ebenfalls erlaubt ist der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken. Dieser Anwendungsfall ist vor allem die Voraussetzung für weiterführende Pilotprojekte. Zudem ist künftig auch das automatisierte Parken ohne Anwesenheit des Fahrzeuglenkers innerhalb dafür definierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.

astra.admin.ch, 20min.ch

3 Kommentare

zu „Schweiz: Neue Verordnung regelt automatisiertes Fahren“
ID.alist
16.12.2024 um 13:31
Da freuen sich die S-Klasse und 7er Fahrer in der Schweiz, da man in der Schweiz nie schneller als 120km/h fahren darf.
Alex D.
16.12.2024 um 15:13
Man sollte noch erwähnen, dass das letztendlich nichts anderes ist als die Umsetzung der neuen UNECE/WP29 Regeln, denen auch die Schweiz unterliegt - das wird in ähnlicher Form also auch in allen EU-Staaten kommen, die Schweiz war nur etwas schneller das in nationales Recht umzugießen. So eine Wahnsinnsmeldung, wie von manchen Medien interpretiert, ist das also nicht.
Mark Müller
16.12.2024 um 16:36
Klar ging das in der Schweiz schneller, es sind da auch nur ein paar Dutzend Gesetzgebungsjuristen tätig, um Unterschied zu den paar Tausend in der EU.

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