Ladesäulen-Ausbau: BDEW gibt Anwendungshilfe für Mittelspannung-Netzanschluss
Konkret soll die jetzt veröffentlichte Anwendungshilfe „für die Umsetzung der Maßnahme 46 des Masterplans Ladeinfrastruktur II“ dienen. Jene Maßnahme hat den selbsterklärenden Titel „Technische Anschlussbedingungen vereinheitlichen“. Das Bundeswirtschaftsministerium selbst hatte den BDEW „im Sinne der Branchenselbstverwaltung“ um Unterstützung gebeten.
Laut dem BDEW ergänzt die nun vorliegende VNB-Anwendungshilfe II die im Dezember 2023 veröffentlichte VNB-Anwendungshilfe I, in der der Fokus auf den Prozess gelegt wurde und die der Umsetzung der Maßnahme 45 „Mehr Transparenz beim Netzanschluss“ des Masterplans diente. „Sie wurden gemeinsam von Netzbetreibern und Ladesäulenbetreibern entwickelt und sollen beide Seiten bei der Standardisierung unterstützen, um Netzanschlussverfahren schnell und unbürokratisch abzuwickeln“, teilt der Verband mit.
Hintergrund der politisch gewünschten Vereinheitlichung: Ladeinfrastrukturbetreiber (Charge Point Operator, kurz CPO), die in mehreren Netzbetrieben tätig sind, müssen oft unterschiedliche Anschlussbedingungen berücksichtigen – „was zu Ineffizienzen und Verzögerungen führen kann“, wie es schon im 2022 verabschiedeten Masterplan heißt. Sprich: Plant ein CPO zwei im Grunde identische Schnellladeparks, kann er teilweise nicht exakt die gleichen Trafostationen ordern, weil diese die Vorgaben des jeweiligen Verteilnetzbetreibers (VNB) erfüllen müssen. Das hemmt die Skalierung und bremst den Ausbau, weil auch mehr Personal nötig ist, um die ganzen lokalen Vorgaben im Blick zu behalten und zu erfüllen.
Die neue Anwendungshilfe legt laut dem BDEW den Fokus auf die technischen Anforderungen an die Übergabestation beim Netzanschluss von öffentlich zugänglichen Ladesäulen in der Mittelspannungsebene. Dabei wurden in dem 38-seitigen Dokument fünf Themenschwerpunkte erarbeitet:
- Übersichtsschaltplan und Komponententabelle
- Bauliche Anforderungen
- Elektrische Vorgaben / Schaltanlagen
- Fernwirktechnik
- Messeinrichtungen
Zu jedem Punkt liefert die Anwendungshilfe zunächst den Hintergrund, dann teilweise eine Einordnung nach der VDE-Anwendungsregel VDE AR-N 4110 („TAR Mittelspannung“ oder kurz TAR MS), eine Handlungsempfehlung und schließlich in einer übersichtlichen Gegenüberstellung die Mehrwerte sowohl für die CPO als auch die VNB.
Zielgruppe der beiden genannten Anwendungshilfen sind die Verteilnetzbetreiber (VNB), die Ladesäulen an ihre Mittelspannungsnetze anschließen. Eine dritte Anwendungshilfe, die sich derzeit in der Erarbeitung befindet, wird sich an die Ladesäulenbetreiber richten. Da bereits in der aktuellen VNB-Anwendungshilfe II die Mehrwerte für CPO dargestellt werden, dürfte die Lektüre auch für die Ladeinfrastrukturbetreiber interessant sein.
bdew.de (Mitteilung), bdew.de (VNB-Anwendungshilfe II als PDF)
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