E-Auto-Steuervorteile werden nicht mehr umgesetzt

Anfang September hatte die Ampel-Regierung noch zwei wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht, um die Elektromobilität zu fördern – eine Änderung an der Dienstwagen-Besteuerung und eine neue Sonderabschreibung. Beide Punkte haben es nicht in die finale Steuer-Novelle geschafft – und werden also vor der Bundestagswahl nicht mehr umgesetzt.

Bild: Peter Schwierz

„Mit der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen. Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen“, teilte die damalige Bundesregierung Anfang September mit – als ein „Signal für klimafreundliche Mobilität“.

Konkret waren zwei Maßnahmen zur Förderung von E-Autos vorgesehen: Eine neue Sonderabschreibung sollte dafür sorgen, dass Unternehmen die Investitionskosten für neue Elektro-Fahrzeuge schneller steuerlich geltend machen können. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden, so der Plan. Das soll „für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen sorgen“, hieß es damals – befristet auf Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028. Zudem sollte die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge erweitert werden, konkret die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt – wenn das Auto höchstens einen Bruttolistenpreis von 70.000 Euro hatte. Im Zuge der Erweiterung sollte diese Höchstgrenze auf 95.000 Euro angehoben werden, womit mehr Modelle für Dienstwagen-Berechtigte steuerlich attraktiv werden.

Gesetz tritt ohne eMobility-Förderung in Kraft

Allerdings sind die Vorhaben der Ampel-Parteien mit dem Scheitern der Koalition Anfang November nicht mehr umgesetzt worden. Beide Maßnahmen sollten über das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) eingeführt werden. Eine Sprecherin des zuständigen Bundesfinanzministeriums bestätigte nun gegenüber electrive, dass die Bundesregierung diese Regelungen auch innerhalb des parlamentarischen Verfahrens in das Steuerfortentwicklungsgesetz eingebracht habe und das SteFeG auch zum 1. Januar in Kraft getreten ist.

Aber: „Hiermit wurden die geplanten Anpassungen des Steuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds umgesetzt. Die Regelungen zur Erhöhung des Deckels für den Bruttolistenpreis auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge und die degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge sind nicht im beschlossenen Gesetz enthalten“, so die Sprecherin weiter.

Laut Berichten aus dem September hätten sich die Steuervorteile für Elektroautos alleine in 2025 auf einen Betrag von bis zu 585 Millionen Euro summieren können, bis 2028 wären wohl sogar bis zu 650 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen gewesen.

Da es die Vorhaben nicht in das finale Gesetz geschafft haben, ist ihre Zukunft ungewiss. Es ist möglich, dass eines oder beide Vorhaben von der nächsten Bundesregierung wieder aufgegriffen werden – aber eben nicht sicher. Bisher haben sich die Parteien im laufenden Wahlkampf unterschiedlich geäußert. Die SPD plädiert etwa weiter für Änderungen bei den Abschreibungsregeln und der Dienstwagenbesteuerung, nennt aber keine Details. Die Grünen planen nicht nur ein Lade-Guthaben von 1.000 Euro, sondern auch eine steuerliche Förderung – nicht nur für Unternehmen, sondern ebenfalls für Privatkunden. Die CSU will sich für eine Kaufprämie in Höhe von 3.600 Euro einsetzen – CSU-Chef Markus Söder hatte aber auch „den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Einführung eines vergünstigten Ladestrompreises für E-Autos“ angemahnt – und auch Sonderabschreibungen für bis 2028 zugelassene E-Autos ins Spiel gebracht.

Quelle: Info per E-Mail

0 Kommentare

zu „E-Auto-Steuervorteile werden nicht mehr umgesetzt“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert