USA sperren vernetzte Fahrzeuge aus China und Russland aus
Der US-Diskurs um einen möglichen Ausschluss vernetzter Autos aus China entfaltet sich seit September. Damals schlug das US-Handelsministerium vor, aus Gründen der nationalen Sicherheit wichtige chinesische Software und Hardware in vernetzten Fahrzeugen auf amerikanischen Straßen zu verbieten. Damit würden chinesische Autos und Nutzfahrzeuge faktisch vom US-Markt ausgeschlossen. Nun hat das Handelsministerium eine endgültige Regelung erlassen, die dem ersten Entwurf folgt, aber in einigen Punkten abweicht. So wird das Verbot u.a. auch auf Systeme aus Russland ausgeweitet.
Konkret verbieten die USA „den Verkauf und Import von Hardware- und Softwaresystemen für vernetzte Fahrzeuge sowie kompletter vernetzter Fahrzeuge aus China und Russland“, wie es in einer offiziellen Stellungnahme des Weißen Hauses heißt. Die Regelung soll ab dem Modelljahr 2027 gelten. Man wolle die Automobil-Lieferketten widerstandsfähig und sicher vor Cyber-Bedrohungen durch ausländische Feinde halten, so die Regierung.
Im Fokus der Neuregelung stehen die Elektronik, Fahrassistenten und Kommunikationssysteme von Fahrzeugen wie Wi-Fi, Bluetooth, Mobilfunk- und Satellitenkonnektivität. Diese Lösungen in der Hand ausländischer Gegner bildeten „eine erhebliche Bedrohung für die meisten Fahrzeuge, die heute auf den Straßen unterwegs sind“. Chinesischen Autoherstellern attestiert die US-Führung „aggressive Versuche“, ihre Präsenz auf den amerikanischen und globalen Automobilmärkten zu erhöhen.
Aber: Aufgrund der Strafzölle von 100 Prozent sind chinesische E-Autos in den USA derzeit ohnehin mit einer sehr hohen Markteintrittshürde konfrontiert. In der Praxis sind die Fahrzeuge in den USA quasi vom Markt gedrängt. Chinesische und russische Smartcars mit Verbrennermotor haben in den Vereinigten Staaten ebenfalls Seltenheitswert. Es geht zum jetzigen Zeitpunkt also eher darum, weitere Markthürden aufzustellen, als bereits vorhandene Fahrzeuge auszusperren.
Wichtig jedoch: Die Regelung beschränkt sich nicht allein auf China- und Russland-Hersteller. Gemäß der nun gewählten Formulierung sind sowohl Firmen im staatlichen Besitz (bzw. staatlich kontrolliert, selbst wenn sie in den USA fertigen) betroffen als auch Dritte, die ihre Autos in China oder Russland bauen – selbst wenn es sich etwa um in China gefertigte Autos von General Motors oder Ford handelt. Auch die Autos deutscher Hersteller sind so gefährdet, wenn sie Hard- oder Software nutzen, die unter die Regelung fallen. Autobauer sollen aber „spezifische Genehmigungen“ für Ausnahmen beantragen können. Welche Kriterien hierbei gelten sollen, ist noch nicht bekannt.
Klar ist: fast alle neuen Fahrzeuge verfügen – unabhängig von der Antriebsart – über Hard- und Software für den Internetzugang und ermöglichen so den Datenaustausch zu Empfängern außerhalb des Fahrzeugs. Die neue US-Regelung beinhaltet sowohl ein mit China und Russland verknüpftes Software-Verbot ab dem Modelljahr 2027 als auch ein Hardware-Verbot ab 2030. Außerdem dürfen chinesische Autohersteller keine selbstfahrenden Autos mehr auf US-Straßen testen.
Auf die eigene Industrie zugegangen ist das Handelsministerium mit einem neu eingefügten Passus, dass die Verbote nicht für chinesische Software gilt, die vor Inkrafttreten der neuen Regeln entwickelt wurde – solange diese nicht von einer chinesischen Firma gewartet wird. Laut der Nachrichtenagentur Reuters können General Motors und Ford dadurch wohl weiterhin einige in China hergestellte Fahrzeuge für US-Käufer importieren. Noch offen ist, wie stark der Beschluss Polestar belastet. Der schwedische Autohersteller ist eine Marke des chinesischen Unternehmens Geely. Noch im Oktober hatte Polestar gewarnt, dass die Vorschrift den Verkauf der eigenen Fahrzeuge in den Vereinigten Staaten „effektiv verbieten“ würde. Als wahrscheinlich gilt, dass Polestar ein Fall für die eine der oben genannten Ausnahme-Genehmigung ist.
Wichtig noch: Die neuen Handelsvorschriften beschränken sich auf Pkw. Für Nutzfahrzeuge ab 4,5 Tonnen (Originalangabe: 10.000 Pfund) hat das Handelsministerium eine separate Regelung in der Mache, die aber ebenfalls dazu dienen soll, die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Über die exakte Ausgestaltung wird aber die ab 20. Januar eingeführte Trump-Administration bestimmen.
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