Hyundai-Stromer schon wieder von US-Förderliste gestrichen

Das US-Energieministerium hatte in seiner zum Jahreswechsel aktualisierten Liste der förderfähigen Elektroautos erstmals die Stromer des Hyundai-Konzerns aufgenommen – doch für drei von fünf Modellen blieb es ein kurzes Intermezzo: Die Modelle Ioniq 5, Ioniq 9 und Genesis GV70 Electrified wurden schon wieder aussortiert.

hyundai ioniq 5 schriftzug 2024
Bild: Hyundai

Auf der Förderliste finden sich zwar noch der Kia EV6 und der Kia EV9, aber die Hyundai-Elektromodelle Ioniq 5 und Ioniq 9 sowie der Genesis GV70 Electrified tauchen darin nicht mehr auf. Laut „Business Korea“, weil „die Batterien offenbar nicht den Anforderungen entsprechen“. Deshalb soll Hyundai nun laut Insidern planen, die Batterien der in den USA verkauften Modelle bis März auszutauschen – und so wieder die Kriterien für die Förderung zu erfüllen.

Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge ist wie berichtet zum 1. Januar 2025 in den USA deutlich geschrumpft: von zuletzt 49 auf 25 Modelle bzw. Modellversionen. Nicht mehr gelistet ist beispielsweise der VW ID.4, der seine volle Steuergutschrift in Höhe von 7.500 Dollar verliert. Auch Modelle von Stellantis und Nissan, für die es vorher bis zu 3.750 Dollar gab, sind künftig nicht mehr förderfähig. Ebenso verschwunden sind die Rivian-Fahrzeuge R1T und R1S, die in verschiedenen Ausprägungen allein zwölf der 49 Positionen in der 2024er Liste einnahmen.

Zu den neu in die Förderung aufgenommen Modellen gehörten dafür die fünf Baureihen aus der Hyundai-Gruppe. Sie sollten erstmals seit Einführung des IRA eine Steuervergünstigung erhalten – und zwar in voller Höhe von 7.500 Dollar. Das gilt aber gegenwärtig nur noch für die beiden Kias. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Information bestätigt, dass das andere Trio im März wieder förderfähig wird.

Wie lange die neue Liste Bestand hat, ist derweil völlig unklar. Denn unter der neuen Trump-Regierung, die vor wenigen Tagen ihre Arbeit aufgenommen hat, könnte die Steuergutschrift für Elektrofahrzeuge gänzlich abgeschafft werden. Aktuell wird die Förderung jedoch noch gewährt – und zwar vor allem auf die gelisteten förderfähigen Fahrzeuge, aber es gibt weiterhin eine Hintertür für ausländische Hersteller – über Leasinggesellschaften. Demnach erhalten auch Modelle, die nicht in Nordamerika montiert wurden, die Steuergutschrift – aber nur, wenn diese geleast und gewerblich genutzt werden.

Diese Regelung fungiert seit 2023 als geduldetes Schlupfloch: Werden die Fahrzeuge ausländischer Hersteller von Leasinggesellschaften gekauft und dann weiter verleast, können sie als „Commercial Vehicle“ deklariert werden. Und das selbst dann, wenn sie von Endverbrauchern genutzt werden und nicht als Nutzfahrzeug im eigentlichen Sinne. Mit der Steuergutschrift, die in diesem Fall an die Leasinggesellschaft gehen, werden dann die Monatsraten für die Endverbraucher gesenkt. Da die Vorgaben bei der Steuergutschrift für „Commercial Vehicles“ derzeit weniger strenge Kriterien hinsichtlich der Montage und der Fahrzeuge und Batterien vorsehen, könnten hier auch in Europa oder Asien montierte Fahrzeuge gefördert werden.


businesskorea.co.kr, fueleconomy.gov

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