Varta-Übernahme perfekt: Gericht weist Beschwerden ab
Zuvor hatte bereits das Bundeskartellamt die Pläne von Porsche freigegeben, sich an Varta zu beteiligen. Für Varta manifestierte sich so seit einigen Monaten eine zukunftsfähige Lösung, nachdem sich das Unternehmen zuvor mit seiner Expansion übernommen und in Schieflage geraten war. Für die Neuordnung der Besitzerstruktur nutzte der Varta-Vorstand das StaRUG-Restrukturierungsgesetz, wonach die Möglichkeit besteht, Eigentümer hinauszudrängen. Die Papiere der bisherigen Varta-Aktionäre werden im Zuge der Transaktion wertlos.
Varta beschreibt diesen Vorgang wie folgt: „Der Restrukturierungsplan sieht als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro vor. Dies führt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft.“ Diese Maßnahme in Kombination mit einem Schuldenschnitt und einer parallelen Mittelaufstockung werde „eine nachhaltige Finanzierung der
Gesellschaft herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen“.
Wir erinnern uns: Im Oktober hatte das angeschlagene Unternehmen bereits einen Brückenkredit erhalten und sich zeitgleich mit Kreditgebern und Schuldscheingläubigern sowie mit dem österreichischen Großaktionär Michael Tojner und Porsche auf ein Sanierungskonzept geeinigt. Im Zuge dessen investieren Porsche und Tojner jeweils 30 Millionen Euro in die Hauptgesellschaft, die zugleich durch einen Schuldenschnitt entlastet wird. Als Teil der Sanierung übernimmt Porsche konkret 70 Prozent an Vartas Batterietochter V4Drive.
Wie Varta mitteilt, ist der Restrukturierungsplan nun rechtskräftig. Das Landgericht Stuttgart hat eingegangene Beschwerden zu den Sanierungsschritten als unzulässig verworfen und wird keine neuen Beschwerden zulassen.
handelsblatt.com, varta-ag.com (PDF)
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