Regierung und Union bringen wichtige Energie-Gesetze auf den Weg
Die Einigung betrifft drei Gesetze, vor allem aber den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“, den die Fraktionen von SPD und Grünen im Dezember in den Bundestag eingebracht hatten. Mit Unterstützung der Unions-Fraktion aus CDU und CSU soll der Entwurf in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung im Plenum beschlossen werden.
Das geplante Gesetz soll laut der Koalition vor allem dazu dienen, „insbesondere Vorsorge für Zeiten temporärer Erzeugungsüberschüsse“ zu treffen. In Zeiten von temporären Erzeugungsüberschüssen (wenn weniger Strom verbraucht als in diesem Moment erzeugt wird) muss der Strom zu teilweise stark negativen Preisen abgegeben werden. „Diese negativen Preise erhöhen die Kosten der Förderung der erneuerbaren Energien und die Kosten des Stromsystems insgesamt“, zitiert das Portal Golem aus einer Erklärung.
Um solche Erzeugungsspitzen und die Last allgemein besser zu verteilen, sollen zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder andere Erzeuger temporär ein- oder ausgeschaltet werden können, um das Netz zu stabilisieren. Die „Balkon-Solaranlagen“ mit einer Einspeiseleistung von maximal 800 VA sind von der Regelung aber ausgenommen. Der 92-seitige Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Stromanschlüsse mit größeren Verbrauchern wie Wärmepumpen und Wallboxen oder Stromerzeuger mit mehr als 7 kW künftig mit einem „intelligenten Messsystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt“ ausgestattet werden müssen – hier wäre also die Elektromobilität direkt betroffen. Sprich: Hier soll der Smart-Meter-Rollout neu geregelt werden, denn nichts anderes sind die „intelligenten Messsysteme und Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt“.
Der BDEW weist in einer eigenen Mitteilung noch auf eine weitere Maßnahme hin, die für die Elektromobilität vorübergehend relevant ist: Denn es wurde auch die Verlängerung Übergangsregelung für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen bis Ende 2026 in den Gesetzentwurf aufgenommen. Eigentlich muss der Betrieb der Ladesäulen vom Netz-Geschäft getrennt sein – indem es sich zumindest auf dem Papier um zwei eigene Gesellschaften handelt. Gerade kleinere und mittlere Stadtwerke sind hier bei der Umsetzung oftmals noch nicht soweit, weshalb der BDEW in der Verlängerung Planungssicherheit und eine Stärkung der Elektromobilität sieht.
„Die Einigung ist eine gute Nachricht für die Energiewende. Mit enormem Einsatz und Tempo und einem Kraftakt aller Beteiligten wurden zentrale Energiegesetze auf den Weg gebracht – ein starkes Signal für die Energieversorgung“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Jetzt zählt die Umsetzung! Die Gesetzesänderungen müssen in dieser Sitzungswoche verabschiedet werden. Diese Beschlüsse sind von zentraler Bedeutung für die Energiewende und die Versorgungssicherheit in Deutschland.“
Während der BDEW die Inhalte der fraktionsübergreifenden Einigung lobt, betont die SPD in einem kurzen Statement die Einigung an sich als wichtigen Schritt. „SPD, Grüne und Union haben nun gemeinsam acht Gesetze zu Energie und Wirtschaft geeint. Es gibt damit eine funktionierende Mehrheit jenseits der AfD im Deutschen Bundestag“, sagt SPD-Abgeordnete Verena Hubertz. „Man muss nur wollen. In guten und konstruktiven Gesprächen haben wir unter anderem Gesetze zum Emissionshandel, zum Ausbau der Photovoltaik und zur Flexibilisierung der Bionenergie vereinbart.“
golem.de, spdfraktion.de, bdew.de, bundestag.de (Gesetzentwurf als PDF)
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