Bundestag beschließt energiepolitische Gesetzentwürfe

Der Bundestag hat am Freitag wie angekündigt in der zweiten und dritten Lesung zentrale Energiegesetzgebungen verabschiedet. Unter anderem wurde dabei die Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen in den Gesetzentwurf aufgenommen.

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Bild: Pixabay/Michael Schwarzenberger

Insgesamt wurden fünf Entwürfe angenommen, über die in vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassungen zur Abstimmung Standen, wie der Bundestag mitteilt. Ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und den Grünen soll wie berichtet die Flexibilität am Strommarkt erhöhen. Dabei geht es zum einen um  Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise, aber auch die „Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen“ – hier steht im Kern eine Neuregelung des Smart-Meter-Rollouts, damit größere Verbraucher wie Wallboxen oder Wärmepumpen, aber auch Erzeuger wie PV-Anlagen besser netzdienlich gesteuert werden können.

Erneuerbare Energien befinden sich laut dem Wirtschaftsministerium „am Übergang in eine neue Phase, in der sie zur führenden Stromquelle geworden sind“. „Sie sollen in Zukunft, gemeinsam mit steuerbaren Kraftwerken, schrittweise die gesamte Stromversorgung übernehmen. In der Folge müssen EE-Anlagen zunehmend mehr Verantwortung tragen und vollständig in die Strommärkte eingebunden werden – und zwar auch die kleineren Anlagen“, so das BMWK. Die dafür vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere die Direktvermarktung, die Steuerbarkeit von EE-Anlagen und die damit korrespondierende Steuerungsfähigkeit der Netzbetreiber sowie den Umgang mit negativen Preisen.

Der BDEW weist darauf hin, dass auf Vorschlag des Verbandes auch eine Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. „Das ist ein Erfolg für viele Stadtwerke: Die Verlängerung der Übergangsregelung für Ladesäulen bis Ende 2026 sorgt für Planungssicherheit und stärkt die Elektromobilität“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Auch hier müssen künftig stabile Anschlussbedingungen geschaffen werden.“ Laut Andreae leisten die beschlossenen Maßnahmen in der Energierechtsnovelle zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen „einen enorm wichtigen Beitrag zur Netzstabilität“.

Weitere Gesetzentwürfe, die am Freitag im Bundestag beschlossen wurden, sind für die Elektromobilität eher indirekt relevant. Ein Entwurf der Unionsfraktion soll die Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie erhöhen. Für das Gelingen der Energiewende und eines beschleunigten Ausbaus von erneuerbaren Energien sei dabei von entscheidender Bedeutung, dass die Flächenplanungen vor Ort durch klar ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert werden können, heißt es im Entwurf. Nur so entstehe eine breite Akzeptanz vor Ort. 

Und mit einem weiteren Entwurf der Unionsfraktion soll das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) angepasst werden. Nach Angaben der Fraktion enthält das KWKG in der aktuellen Fassung alte Befristungen für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, konkret würden die Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Laut der BDEW-Vorsitzenden Andreae ist das „von besonderer Wichtigkeit, um aktuell laufende KWK-Projekte abzusichern und dringend benötigte Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende weiter zu ermöglichen“.

„Die heutigen Beschlüsse im Bundestag sind wichtig für die Energiewende und die bessere Integration der Erneuerbaren ins Netz – die Erneuerbaren werden jetzt erwachsen. Wir hätten uns mehr gewünscht und es lag mehr auf dem Tisch, dennoch sichert das Paket wichtige Errungenschaften dieser Legislatur im Bereich der erneuerbaren Energien ab“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck laut einer Mitteilung seines Ministeriums. „Die gemeinsam gefundenen Lösungen sind eine gute Nachricht für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für die Systemsicherheit und für die Bezahlbarkeit der Stromversorgung. Die Maßnahmen tragen dazu bei, eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten.“

bundestag.de, bdew.de, bmwk.de

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