Stadtwerke Kaiserslautern gründen Gesellschaft für Ladeinfrastruktur
„Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz dürfen Stromnetzbetreiber keine Ladeinfrastruktur mehr besitzen oder betreiben. In der Vergangenheit wurde dieses Geschäftsfeld bei Stadt- und Gemeindewerken häufig erfolgreich eingebunden“, teilen die Stadtwerke mit. Aufgrund dessen wurde nun die Gesellschaft Ladestationen Südwest GmbH & Co. KG gegründet.
Auf den ersten Blick soll sich laut der Mitteilung nichts für die Unternehmen und deren Kunden ändern. „Alle Ladekarten funktionieren an den Ladesäulen der neuen Gesellschaft wie gewohnt weiter“, heißt es. Entscheidend sei, dass mit dem Zusammenschluss die Ladeinfrastruktur in der Region erhalten bleiben würde.
Aktuell bringen die SWK Stadtwerke Kaiserslautern 111 Ladepunkte in den Verbund mit ein. Zum Start betreut und betreibt die neue Gesellschaft insgesamt rund 260 Ladepunkte. Die neue Gesellschaft soll jedoch Synergien nutzen, um den Ladeinfrastruktur-Ausbau „mit vereinten Kräften“ künftig weiter voranzutreiben. „Als Energiepartner für die Pfalz hat für uns der Betrieb und Ausbau von Ladeinfrastruktur eine enorme Bedeutung. Durch den Zusammenschluss mit anderen Stadt- und Gemeindewerken in der Region schaffen wir ein starkes Fundament. Wir profitieren gegenseitig von unseren Erfahrungen und unserem Know-how“, so Sophie Knecht, neue Geschäftsführerin von Ladestationen Südwest.
Zu den Gründungsmitgliedern der neuen Gesellschaft gehören derzeit die Stadtwerke Kaiserslautern, Gemeindewerke Haßloch, Stadtwerke Kusel, Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße, Stadtwerke Ramstein-Miesenbach, Stadtwerke Zweibrücken, Nahwerk Energie und abita Energie Otterberg. Wie die Stadtwerke Kaiserslautern mitteilen, können sich weitere Partner aus der Region der Gesellschaft anschließen.
Erst vor wenigen Wochen gründete auch die Thüga-Gruppe eine Gesellschaft für den Betrieb von Ladeinfrastruktur. Zum Start bringen 15 Stadtwerke und Regionalversorger etwa 900 Ladepunkte ein. Auch dieser Gesellschaft können sich weitere Unternehmen anschließen. Die Gesellschaft Regioladen+ stehe für weitere Partner innerhalb und außerhalb der Thüga-Gruppe offen, heißt es. Und: Auch über Regioladen+ sollen De-Minimis-Versorger die Anforderungen des Paragrafen 7c des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen können.
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