BMDV stellt Disziplinarverfahren gegen Klaus Bonhoff ein
Über das eingestellte Verfahren hat das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ein Schreiben aus dem Ministerium berichtet, das der Wirtschaftszeitung vorliegt. Darin soll es heißen: „Die nun abgeschlossenen Ermittlungen kommen zu dem Ergebnis, dass die gesichteten Unterlagen keine Dienstpflichtverletzungen erkennen lassen.“ Die betreffenden Feststellungen des Berichts der Sonderprüfung seien „als disziplinarrechtlich unerheblich einzustufen“.
Kurzer Rückblick: Im Sommer 2023 war über damalige „Handelsblatt“-Berichte der Verdacht aufgekommen, dass es Interessenskonflikte bei der Vergabe von Förderbescheiden von Wasserstoff-Projekten gegeben haben soll. Bonhoff soll zum Vorteil privater Beziehungen Einfluss genommen haben – diese Vetternwirtschafts-Vorwürfe musste das „Handelsblatt“ jedoch einige Wochen später zurücknehmen. Die genauen Vorgänge können Sie in den verlinkten Artikeln nachlesen.
Im Februar 2024 hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (damals FDP, heute parteilos) Bonhoff mit sofortiger Wirkung entlassen und Adam Mutwil, Leiter des Referats G 25 (Wasserstoff und Brennstoffzellen in der Mobilität) in das Referat Eisenbahn versetzt. Als Begründung gab die Sprecherin des Ministeriums gegenüber electrive damals einen Vertrauensentzug des Ministers an. Denn kurz zuvor waren über einen „Spiegel“-Bericht Mails bekannt geworden, die dem Ministerium selbst bei der internen Revision nicht vorgelegt wurden – daher der Vertrauensverlust aufgrund mangelnder Transparenz im Amt.
Daraufhin wurde eine weitere interne Revision angestoßen, um die „neuen“ Dokumente zu prüfen. Dieses Verfahren ist jetzt abgeschlossen, der Verdacht auf ein Dienstvergehen konnte dabei „nicht erwiesen werden“, wie es heißt.
Einen Schlussstrich unter die Affäre, die in der Folge auch zu einer Aussetzung der Wasserstoff-Neuförderung und der De-Facto-Auflösung des entsprechenden Referats im BMDV geführt hat, kann das Ministerium aber noch nicht ziehen: Klaus Bonhoff begrüßte gegenüber dem „Handelsblatt“ zwar die Einstellung des Disziplinarverfahrens, behält sich aber rechtliche Schritte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor.
4 Kommentare