Hamburg verschärft Regeln für geteilte E-Bikes und E-Tretroller
Als Sondernutzungsgebühr erhebt Hamburg ab sofort je angebotenem Sharing-E-Tretroller und -E-Bike zwei Euro pro Monat. Innerhalb des Rings 2, in dem nicht nur die Innenstadt, sondern auch das Schanzenviertel, die Stadtteile rund um die Außenalster bis zum Stadtpark sowie Barmbek und Hamm liegen, werden sogar 6,50 Euro aufgerufen. Geregelt sind die Gebühren in einem neuen Rahmenvertrag, der bis Ende 2027 gilt. Mit den Einnahmen will die Stadt die Einrichtung von Abstellflächen gegenfinanzieren.
Zudem werden in Hamburg klare Regeln für falsch abgestellte E-Tretroller eingeführt: Die Anbieter stehen künftig in der Verantwortung, solche Fahrzeuge umzustellen bzw. einzusammeln. Die Stadt nimmt sich zudem das Recht, falsch abgestellte E-Tretroller auch jederzeit selbst umzustellen oder einzusammeln, um sie „an einen Verwahrort bringen“. Neu ist auch, dass Nutzer die Verwarnungsgelder für verkehrswidrig abgestellte E-Tretroller und E-Bikes bei eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren selber in voller Höhe zahlen müssen. Und: Zusätzlich zum Verwarnungsgeld erhebt Hamburg gegenüber den Anbietern künftig eine Gebühr von 30 Euro je E-Tretroller beim Umstellen und 100 Euro beim Abschleppen.
Die neuen Regeln betreffen dabei die vier in Hamburg tätigen Unternehmen Bolt, Dott (früher Tier), Lime und Voi sowie deren Nutzer. Klar ist, dass der Betrieb im Zuge der Novellierung teurer wird.
zeit.de, ndr.de, hamburg.de
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