Probleme mit dem Wechselrichter im Renault 5 und Alpine A290?
Wie das französische Portal L’Argus berichtet, sind potenziell 15.722 Renault 5 und Alpine A290 non dem Problem betroffen, die zwischen dem 1. September und 23. Dezember 2024 in Douai montiert wurden – fast alle bisher ausgelieferten Fahrzeuge. Die Kunden sollen per Mail oder über die „My Renault“-App informiert werden. Renault betonte gegenüber L’Argus, dass es sich nicht um eine Rückrufaktion, sondern um eine „technische Sonderaktion“ handle.
Laut dem Bericht hatten „einige“ Besitzer der Fahrzeuge über die App eine Warnmeldung erhalten, in der „„die Feststellung einer möglichen Störung am Fahrzeug“ erwähnt wird. Die Kunden wurden aufgefordert, einen Termin beim Händler auszumachen, „um einen kostenlosen Check und gegebenenfalls die erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen“.
Das Problem ist wohl auf den Wechselrichter zurückzuführen, der den Gleichstrom aus der Batterie in Wechselstrom für den Elektromotor umwandelt. Das auch Inverter oder Leistungselektronik genannte Bauteil ist enorm wichtig für die Funktion und Effizienz des elektrischen Antriebsstrangs. Renault halt den Wechselrichter gemeinsam mit weiteren Komponenten wie der Steuerelektronik, der Kühlung und einem Energiewandler für weitere Subsysteme in einer „Leistungsbox“ verbaut. Daher wird ein Fehler in dieser Box offenbar als besonders sensibel eingestuft, da viele kritische Systeme integriert sind – und Schaden nehmen könnten.
Zu Schäden ist es aber offenbar noch nicht gekommen, die Startprobleme sollen auf „ungeeignete Überwachungsmodi“ zurückzuführen sein. In den Werkstätten wird daher das Steuergerät des Wechselrichters lediglich neu Programmiert, was laut Hersteller etwa 30 Minuten dauern soll.
Zusätzlich zeichnet sich ein weiteres Manko ab: In einigen Fällen soll Feuchtigkeit in die auf der Fronthaube Platzierte Ladestandsanzeige eingedrungen sein. Laut L’Argus haben mehrere Besitzer hier ein von innen beschlagenes Glas gemeldet. Das hat auch Renault gegenüber dem Portal bestätigt und sprach von „einigen, seltenen Fällen“. Die betroffenen Kunden sollen sich an eine zugelassene Werkstatt wenden, die dann das Fahrzeug untersucht.
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