EU-Kommission legt Entwurf zu CO2-Flottengrenzwerten vor
Der Titel des Entwurfs, der electrive vorliegt, bringt den Inhalt bereits (in Beamtensprache) auf den Punkt: „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zwecks Aufnahme einer zusätzlichen Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen durch die Hersteller für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge für die Kalenderjahre 2025 bis 2027.“
Mit dem Entwurf soll das geregelt werden, was Ursula von der Leyen am 3. März bereits angekündigt hatte: „Sie will es den Herstellern erlauben, das CO2-Ziel in den kommenden drei Jahren zu erreichen statt wie ursprünglich vorgesehen in diesem Jahr. Anstelle der jährlichen Einhaltung erhalten die Unternehmen drei Jahre Zeit – das ist das Prinzip des Bankwesens und der Kreditaufnahme; die Ziele bleiben die gleichen; sie müssen die Ziele erfüllen“, so von der Leyen damals. „Es gibt eine klare Forderung nach mehr Flexibilität bei den CO2-Zielen. Das Schlüsselprinzip dabei ist Ausgewogenheit. Auf der einen Seite brauchen wir Vorhersehbarkeit und Fairness für diejenigen, die ihre Hausaufgaben erfolgreich gemacht haben. Das bedeutet, dass wir uns an die vereinbarten Ziele halten müssen. Andererseits müssen wir auf die Stimmen der Betroffenen hören, die in diesen schwierigen Zeiten mehr Pragmatismus und Technologieneutralität fordern.“ Die genaue Regelung wollte die EU-Kommission noch im März vorlegen.
CO2-Grenzwerte bleiben, aber deren Einhaltung wird angepasst
Das ist jetzt über den bekannt gewordenen Entwurf quasi geschehen – die Argumentation in dem 29-seitigen Dokument deckt sich dabei weitestgehend mit den Aussagen von der Leyens von Monatsanfang. In dem Entwurf zu der überarbeiteten Fassung wird mehrfach festgehalten, dass an den beschlossenen CO2-Zielen an sich (aus der EU-Verordnung 2019/631) nicht gerüttelt werden soll und die zunehmend strenger werdenden CO2-Grenzwerte auch eingehalten werden müssen – das soll Investoren entlang der Wertschöpfungskette langfristige Sicherheit geben.
In den Absätzen 3 und 4 des Entwurfs heißt es dann aber: „Als Reaktion auf die Forderung der Interessengruppen nach einer zusätzlichen Flexibilität bei der Einhaltung der CO2-Ziele für den Zeitraum 2025 bis 2027 sollte dringend eine Änderung angenommen werden, um für diese drei Jahre eine einmalige Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen zu ermöglichen, während die Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen beibehalten werden. Im Zeitraum 2025 bis 2027 sollten die Hersteller sicherstellen, dass die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge ein Emissionsziel nicht überschreiten, das als Durchschnitt ihrer jährlichen spezifischen Emissionsziele für diesen Zeitraum berechnet wird. Die Einhaltung der Zielvorgaben sollte am Ende des Dreijahreszeitraums für jeden einzelnen Hersteller bewertet werden. Die Prämien für Emissionsüberschreitung sollten entsprechend berechnet werden.“
Auch das CO2-Pooling mit anderen Herstellern soll weiterhin möglich sein: „Um die Pooling-Bestimmungen mit der zusätzlichen Flexibilität bei der Einhaltung der Vorschriften in den Jahren 2025 bis 2027 in Einklang zu bringen, sollte es möglich sein, für jedes dieser drei Jahre bis Ende 2027 Pooling-Vereinbarungen zu schließen“, heißt es in dem Entwurf.
Dem Vorschlag der Kommission müssen noch das EU-Parlament und der Europäische Rat zustimmen – also einmal das gewählte Parlament und auf der anderen Seite das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union.
Die aufgeweichten CO2-Grenzwerte sind nur ein Aspekt des umfassenderen Aktionsplans, der aus dem EU-Strategiedialog zur Zukunft der Autobranche hervorgegangen ist. Die weiteren Vorhaben von Netzanschlüssen über Batterie-Rohmaterialien bis zu Kaufanreizen können Sie in unserer Übersicht nachlesen.
Quelle: Info per E-Mail
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